Ich habe am 1.12.2010 ein Panasonic-Fernsehgerät bei einem Fachhändler gekauft. Während der Fußball-EM und der Olympiade habe ich im Sommer 2012 bemerkt, wie immer mehr der HD-Bereich von Bildstörungen betroffen war. Nun will ich die Mängel melden, mein TV-Händler hat aber aus Altersgründen (kein Nachfolger) sein Geschäft inzwischen aufgegeben. Was nun?
Man kann das ganze vielleicht besser unter FAQ 1129 ins Rechtsbrett reinstellen;
auch mit der Rechtsform (Einzelunternehmen, Gmbh…)
Die gesetzl. Gewährleistung kommt zustande zwischen verkäufer und Käufer;
ob ein Gewerbe aufgegeben wird spielt dabei m.E. erst mal keine Rolle;
zumindestens bei einem Einzelunternehmer.
Nach 6 Monaten umkehrt sich allerdings die Beweislast; so dass es schwierig wird dann noch eventuelle ansprüche durchzusetzen.
Davon unabhängig ist eine eventuelle Garantie, die der hersteller gegeben hat;
da vielleicht mal reinschauen, in die garantiebedingungen des Herstellers;
und dann an den Hersteller wenden.
Hallo !
Geschäftsaufgabe wäre aber keine Insolvenz,die Gewährleistung müsste er noch leisten,ggf. muss das jemand für ihn machen auf seine Kosten.
Aber die Gewährleistung ist fast vorbei und man muss beweisen,Schaden war bereits am Kauftag versteckt vorhanden. Ist fast aussichtslos !
Die Herstellergarantie kann man womöglich in Anspruch nehmen,auch über andere Händler.Denn die ist nicht an den Händler gebunden,die sagt ja der Hersteller freiwillig zu.
Nur, ob es ein solcher Garantieschaden ist ?
Mir scheint es ja so zu sein,man hat vom Händler gehört er schließt den Laden und will jetzt noch mal schnell angenommene Mängel beseitigt haben. Im Sommer wurde schon Ausfall bemerkt,aber erst jetzt rührt man sich ?
MfG
duck313
Guten Tag,
ich würde es mal direkt über die Herrstellergarantie der Firma Panasonic versuchen.
Alles andere stelle ich mir sehr schwierig vor.