Hallo,
Wie ist die Gewährleistung genau geregelt bei Angeboten von Gebrauchtware durch gewerbliche Ebayer ?
Der Passus „Verkauf unter Gewährleistungsausschluss“ funzt ja wohl nicht, da die Gewährleistung gegenüber Privaten nicht ausgeschlossen werden kann.
OK, dann liest man öfters: „Auschlachtgerät für Bastler“ o.ä…
Ist dann die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen ?
Gerade bei PKW Verkäufen wird gerne mit dem Zusatz „Verkauf nur an Gewerbetreibende“ gearbeitet. Hierzu ist kürzlich wohl höchstrichterlich entschieden worden, dass jmd der als Privater mitbietet sich hinterher nicht mehr auf seine Gewährleistungsrechte berufen kann. Gilt das generell ? D.h. wie schauts aus wenn man als Privater einen gebrauchten Staubsauger kauft der als „nur für Gewerbetreibende“ ausgeschrieben war ?
Wie ist die Sache zu bewerten ?
UND: Welche Angaben müssen bei Auktionen gewerblicher Ebayer erscheinen ? Grds der Hinweis auf das Fernabsatzgesetz, OK. Aber auch Firmenanschrift usw ??
Wo ist das geregelt ?
Danke, Paul
Hallo Paul,
Der Passus „Verkauf unter Gewährleistungsausschluss“ funzt ja
wohl nicht, da die Gewährleistung gegenüber Privaten nicht
ausgeschlossen werden kann.
Genau.
ein Gewerbetreibender muss immer Gewährleistung „gewähren“, bei gebrauchten Gütern nur 1 Jahr (soweit mir in Erinnerung).
OK, dann liest man öfters: „Auschlachtgerät für Bastler“ o.ä…
Ist dann die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen ?
Nein. Wieso sollte sie? Du kaufst dann ein defektes Gerät zum Ausschlachten, ein nagelneues darfst du nicht erwarten.
Falls dir der Verkäufer ein neues Gerät unterjubelt, kannst du Gewährleistung geltend machen und ein defektes zum Ausschlachten fordern:wink:
Hallo,
Wie ist die Gewährleistung genau geregelt bei Angeboten von
Gebrauchtware durch gewerbliche Ebayer ?
Da gibt es ein sehr gutes Buch von Schlomer und Dietrich über Ebay und Recht.
Grüße
Bert
Ergänzung
Hallo,
ein Gewerbetreibender muss immer Gewährleistung „gewähren“,
bei gebrauchten Gütern nur 1 Jahr (soweit mir in Erinnerung).
Das muss allerdings ausdrücklich vereinbart werden. Sonst gelten 24 Monate.
OK, dann liest man öfters: „Auschlachtgerät für Bastler“ o.ä…
Ist dann die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen ?Nein. Wieso sollte sie? Du kaufst dann ein defektes Gerät zum
Ausschlachten, ein nagelneues darfst du nicht erwarten.
So pauschal kann man das nicht beantworten. Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, ob dies ein vorgeschobener Grund war, die Gewährleistung zu umgehen oder ob es tatsächlich ein Bastelgerät ist. Auf keinen Fall sind Formulierungen wie „top Zustand“ und dann im Kleingedruckten "Verkauf als Defekt als Bastelgerät"zulässig. Das muss im Einzelfall abgewogen werden. So einfach können sich die Händler aber nicht vor der Gewährleistung drücken.
Gruß
Matthias