Gewährleistung bei Heizungstherme mit Hausbaufirma

Wir sind im Dezember 2006 in unser Haus gezogen, dass wir bauen lassen. Im Vertrag ist eine Gewährleistung von 5 Jahren.
Nun ist uns Ende 2009 die Heizung ausgefallen (wolf). Wir haben die Heizung erst kurz vorher warten lassen und es war alles in Ordnung. Kaputt waren das Gebläse und ein Ventil (beides hat mit der Wartung aber nichts zu tun, weil diese Teile nicht gewartet werden). Nun will die Hausbaufirma die Rechnung (fast 700€ ) nicht bezahlen, weil wir von 2008 keinen Wartungsbeleg haben. Wir haben sie zwar warten lassen, aber das hatte ein Bekannter von uns gemacht.
ann sich die hausbaufirma da so quer stellen, wenn die teile mit der Wartung nichts zu tun haben???
Hoffe auf Antworten

Hallo,

sofern eine 5-jährige Gewährleistung vereinbart wurde, so kann diese natürlich an Bedingungen geknüpft sein. Diese Bedingungen können vorsehen, dass eine fachgerechte Wartung durchgeführt wird. Da mir die Vereinbarung nicht vorliegt, kann ich dazu natürlich nichts sagen. Ggf. würde ich einfach mal fragen, auf welcher Grundlage die Gewährleistung verweigert wird.

Gruß

S.J.

Hallo BennyNadine79,

Bin zwar kein Experte, verfüge aber über Lebenserfahrung.

So wie Du das schilderst, bist Du im Recht. Nur kann es sein, dass Dir das wenig nützt.

Ich würde an Deiner Stelle folgendermaßen vorgehen:

  1. Die Baufirma anschreiben, den Fall so schildern wie hier, und einen Termin etwa 3 Wochen im voraus festsetzen, bis zu welchem Du die Kosten der Reparatur ersetzt haben willst

  2. Falls die Firma nicht reagiert - wovon auszugehen ist, denn es handelt sich ja um eine BAUfirma - dann Dich durchtelefonieren zu einem relevanten „Herrn“, den Du telefonisch zu einer Stellungnahme bringst.

  3. Falls die Stellungnahme negativ ausfällt, wieder Schreiben, nochmals „letzten“ Termin setzen. Danach würdest Du die Sache Deinem „Anwalt übergeben“. Das ist natürlich nur Bluff. Denn:

NIE so einen Fall vor Gericht ausfechten. Außer Mehrkosten kommt dabei meistens nichts Vernünftiges heraus, es sei denn Du hast eine Rechtsschutzversicherung.

Und allgemeiner Rat: Wartung NIE schwarz durchführen lassen!

Viel Erfolg,

Wolfgang

tut mir leid aber ich kann dir da nicht weiterhelfen

Hallo BennyNadine,

Hausbau ist nicht mein Spezialgebiet, ich komme aus der Kfz. Branche. Da ist es allerdings so, dass man den Gewährleistungsanspruch verliert wenn die vorgeschriebenen Inspektionen in einer Vertragswerkstatt nicht durchgeführt wurden. Da hilft auch kein Bekannter. Dabei ist es auch egal ob das defekte Teil von der Inspektion begutachtet wurde.
In eurem Fall würde ich aber auf jeden Fall den Rat einer Verbraucherzentrale einholen.

Gruß
Wolfgang

Hallo BennyNadine79
Vertraglich festgelegt ist sicher die Regelung der Wartung. Diese sollte generell von eienr autorisierten Firma durchgeführt werden und belegbar sein. Anderfalls gilt vermutlich der Haftungsausschluss. Detailliert kann das nur nach Vertragsvorlage geklärt werden.
Gruß

Candy**66

Hallo B e n n y Ν а d i n e 7 9,

eure Frage ist zwar schon etwas länger her, aber ich möchte euch noch ein paar Infos mitgeben.

Falls ihr wie „Wolfgang“ vorgeschlagen hat, eine gerichtliche Auseinandersetzung anstreben würdet, hilft euch auch keine Rechtschutzversicherung, da alle Sachverhalte in Verbindung mit einem Neubau ausgeschlossen werden.

Zu eurem Problem:
Da ihr keinen Nachweis über die Durchgeführte Wartung habt, werdet Ihr keine Chance haben das Geld von der Baufirma zu bekommen. Außer ihr einigt euch auf einem außergerichtlichen Weg und teilt euch z.B die Kosten.
Es ist sehr wichtig nicht nur die Wartung von der Heizung durchführen zu lassen, sonder auch die Fenster,Türen und elektrischen Anlagen jährlich Warten zu lassen, da diese meist auch so im Vertrag bei der Gewährleistung mit verankert sind.

Wir haben 2009 auch bauen lassen und haben seit dem ersten Gewerk nur Ärger mit unserer Baufirma. Letzendlich haben wir Geld einbehalten (leider zu wenig) da die Arbeiten nur mit dem halben „A…“ ausgführt wurden. Dieses Jahr haben wir die Leistung an ein Drittunternehmen abgegeben, sodass hoffentlich nun endlich unser Haus fertig gestellt werden kann. Wir haben zwischenzeitlich auch rechtlichen Rat eingeholt. Bei einem Gerichtsverfahren muss der jenige immer in Vorkasse gehen, der das gerichtliche Verfahren anstrebt und ins Rollen bringt. Daher sind wir von diesem Schritt abgewichen.

Unsere Baufirma hat uns gedroht, im Falle einer Gewährleistung diese nicht durch zu führen, sofern wir nicht die volle Bausumme begleichen. Dies ist rechtlich nicht wirksam. Denn für die geleisteten Arbeiten und Ausbesserungen haben wir bereits bezahlt. Und für diese Gewerke kann die Gewährleistung nicht entfallen.

Hoffe ihr hattet nicht so einen Stress mit der Baufirma wie wir. Wäre super von euch zu hören, wie euer Fall ausgegangen ist.

Gruß Daniel