Hallo Francesco,
hier wurde ja nichts gekauft, sondern eine Reparatur durchgeführt, für die auch eine zweijährige Gewährleistung gilt. Wenn mir der Konkursverwalter bestätigen würde, daß er sich für diese Gewährleistung als Amtsperson verbürgt, würde ich anstandslos zahlen. Oder aber es gäbe ein Anderkonto für solche Fälle, das erst nach Ablauf der 2 Jahre auszahlt.
Mir geht es nur darum, zu vermeiden, das ich spätestens nach Abwicklung der Insolvenz der Affe bin, wenn die Kiste wieder kaputtgeht. Den Letzten beißen immer die Hunde.
Gruß Richard
p.s.: Zwangsvollstrecken soll er mal, dagegen kann man Einspruch einlegen. Im übrigen dürfte der Streitwert zu gering sein, um überhaupt einen Anwalt oder ein Gericht zu bemühen.
du mußt den Kaufvertrag und das damit verbundene Inkasso
betrachten, als sei der Verkäufer im gleichen Status wie vor
dem Insolvenzverfahren.
Der Insolvenzverwalter übernimmt im Rahmen des
Insolvenzverfahrens die Geschäftsführung und wird alle
rechtlichen Möglichkeiten gegen dich ausschöpfen, um seine
berechtigte Forderung zu realisieren. Er kann dich auch
verklagen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen dich
betreiben.
Gruß,
Francesco