Gewährleistung bei Insolvenz

An die Iurisprudenzler!

Eine Firma hat Insolvenz angemeldet, nachdem sie zuvor Rechnungen ausgestellt hat, für die sie nun offenkundig keine Gewährleistung mehr übernehmen kann, geschweige denn Sevice.

Sollte man solche Rechnungen ignorieren, wenn man noch nicht bezahlt hat, oder wer übernimmt de Gewährleistungsansprüche dann?
Zumindest hat das Produkt bzw der Garantieanspruch doch nicht mehr den gleichen Wert, wie ohne Insolvenz, oder?

Welche Paragraphen befassen sich mit dem Salat?

Danke im voraus
von Richard

An die Iurisprudenzler!

Eine Firma hat Insolvenz angemeldet, nachdem sie zuvor
Rechnungen ausgestellt hat, für die sie nun offenkundig keine
Gewährleistung mehr übernehmen kann, geschweige denn Sevice.

Sollte man solche Rechnungen ignorieren, wenn man noch nicht
bezahlt hat, oder wer übernimmt de Gewährleistungsansprüche
dann?

Es ist ein Kaufvertrag zustandegekommen. Damit sind di Rechnungen voll gültig und zu bezahlen. Spätestens der Inso-erwalter wird dich datran erinnern.

Zumindest hat das Produkt bzw der Garantieanspruch doch nicht
mehr den gleichen Wert, wie ohne Insolvenz, oder?

Die Gewährleistung/Garantie gewährt nicht der Händler, sondern der Hersteller. Ist allerdings der Hersteller pleite, fgibt es keinen der die Garantie gewährleisten kann.

Das ist aber unabhängig vom Kaufvertrag zu betrachten.

gruss
winkel

Hallo Winkel,

im konkreten Fall geht es um eine Reparatur mit Bauteilen und Gewährleistung auf die Reparatur, der Dienstleister ist also quasi Hersteller zumindest der Reparatur an dem Gerät (er war aber auch Hersteller des Gerätes, 3x darfst Du raten, wer u.a. auch Speicher-Oszilloskope hergestellt hat).

Die Gewährleistung/Garantie gewährt nicht der Händler, sondern
der Hersteller. Ist allerdings der Hersteller pleite, fgibt es
keinen der die Garantie gewährleisten kann.

Eben, eben: zwischen Rechnungsstellung und noch nicht erfolgter Bezahlung kam die Insolvenz. Da es sich um ein teures Laborgerät handelt (knapp 4 Mille), das ich weiterverkauft habe, habe ich doch den schwarzen Peter, wenn just die gleiche Sache innerhalb der Gewährleistungsfrist kaputt geht. Meiner Ansicht nach müßte ich zumindest die Zahlung so lange zurückhalten dürfen, bis die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist.

Dennoch danke für den Hinweis. Kannst Du mir auch die entsprechenden Paragrafen nennen?

Gruß Richard

ahem

Hallo,

Die Gewährleistung/Garantie gewährt nicht der Händler, sondern
der Hersteller.

die Garantie ist meist Herstellersache, in der Tat, aber die Gewährleistung bzw. - neu - die Sachmängelhaftung gemäß BGB betrifft immer den Verkäufer und nicht den Hersteller.

Gruß
Christian

1 Like

Hallo Winkel,

im konkreten Fall geht es um eine Reparatur mit Bauteilen und
Gewährleistung auf die Reparatur, der Dienstleister ist also
quasi Hersteller zumindest der Reparatur an dem Gerät (er war
aber auch Hersteller des Gerätes, 3x darfst Du raten, wer u.a.
auch Speicher-Oszilloskope hergestellt hat).

Falls du DIESEN Hersteller meinst - betr. Geschäftszweig ist nicht von der Insolvenz betroffen

mfg HM

Nun ja, die Mahnung kam immerhin vom Inso-Verwalter und zu zahlen ist auf ein Treuhandkonto: also doch insolvent, oder?

Falls du DIESEN Hersteller meinst - betr. Geschäftszweig ist
nicht von der Insolvenz betroffen

Gruß Richard

Hallo Richard,

du mußt den Kaufvertrag und das damit verbundene Inkasso betrachten, als sei der Verkäufer im gleichen Status wie vor dem Insolvenzverfahren.
Der Insolvenzverwalter übernimmt im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Geschäftsführung und wird alle rechtlichen Möglichkeiten gegen dich ausschöpfen, um seine berechtigte Forderung zu realisieren. Er kann dich auch verklagen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen dich betreiben.

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

hier wurde ja nichts gekauft, sondern eine Reparatur durchgeführt, für die auch eine zweijährige Gewährleistung gilt. Wenn mir der Konkursverwalter bestätigen würde, daß er sich für diese Gewährleistung als Amtsperson verbürgt, würde ich anstandslos zahlen. Oder aber es gäbe ein Anderkonto für solche Fälle, das erst nach Ablauf der 2 Jahre auszahlt.

Mir geht es nur darum, zu vermeiden, das ich spätestens nach Abwicklung der Insolvenz der Affe bin, wenn die Kiste wieder kaputtgeht. Den Letzten beißen immer die Hunde.

Gruß Richard

p.s.: Zwangsvollstrecken soll er mal, dagegen kann man Einspruch einlegen. Im übrigen dürfte der Streitwert zu gering sein, um überhaupt einen Anwalt oder ein Gericht zu bemühen.


du mußt den Kaufvertrag und das damit verbundene Inkasso
betrachten, als sei der Verkäufer im gleichen Status wie vor
dem Insolvenzverfahren.
Der Insolvenzverwalter übernimmt im Rahmen des
Insolvenzverfahrens die Geschäftsführung und wird alle
rechtlichen Möglichkeiten gegen dich ausschöpfen, um seine
berechtigte Forderung zu realisieren. Er kann dich auch
verklagen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen dich
betreiben.

Gruß,
Francesco

Hallo!

Kurz und vereinfacht: Wenn kein Gewährleistungsmangel gegeben ist, dann kannst du das Geld nicht zurückbehalten. Sollte ein Mangel jetzt vorliegen kannst du das Geld einbehalten und den Mangel als Beklagter durch Einrede geltend machen.

Gruß
Tom

Hallo!

Vielleicht gibt es hier ein Missverständnis. Der Zeitpunkt der Gewährleistung ist immer die Übergabe! Sollte also nachträglich das Gerät kaputt gehen, dann ist das kein Gewährleistungsproblem! Ein Gewährleistungsanspruch besteht immer dann, wenn die Ware bei Übergabe mangelhaft, also vertragswidrig, war.

Gruß
Tom