Gibt es eine gesetzliche Gewährleistungspflicht beim Kauf von gebrauchten Computern (Verkäufer=Händler)?
Ja.
Gibt es eine gesetzliche Gewährleistungspflicht beim Kauf von
gebrauchten Computern (Verkäufer=Händler)?
Grundsätzlich: 2 Jahre.
Kann einzelvertraglich bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr verkürzt werden. Wenn der Käufer Unternehmer ist, kann bei gebrauchten Sachen die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden.
Kompletter Ausschluss ist gegenüber Verbrauchern nicht zulässig.
Merke: Gewährleistung gilt nur für Mangelfreiheit bei Übergabe/Gefahrübergang. Was danach passiert ist nicht Sache des Verkäufers.