Gewährleistung bei Kauf von Gebrauchtcomputern?

Gibt es eine gesetzliche Gewährleistungspflicht beim Kauf von gebrauchten Computern (Verkäufer=Händler)?

Ja.

Gibt es eine gesetzliche Gewährleistungspflicht beim Kauf von
gebrauchten Computern (Verkäufer=Händler)?

Grundsätzlich: 2 Jahre.

Kann einzelvertraglich bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr verkürzt werden. Wenn der Käufer Unternehmer ist, kann bei gebrauchten Sachen die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden.

Kompletter Ausschluss ist gegenüber Verbrauchern nicht zulässig.

Merke: Gewährleistung gilt nur für Mangelfreiheit bei Übergabe/Gefahrübergang. Was danach passiert ist nicht Sache des Verkäufers.