Gewährleistung bei PCs: (Einzelteile oder Paket?)

Ich habe eine Frage zur Gewährleistung bei Computern.

Wenn sich nach dem Kauf eines vom Händler individuell nach Kundenbedürfnissen zusammengestellten Rechners herausstellt, daß ein Teil produktionsbedingt defekt ist, ein baugleiches, mit den anderen Hardwarekomponenten kompatibles Ersatzteil aber nicht mehr auf dem Markt erhältlich ist, ist dann der Gewährleistung genüge getan, wenn der Händler dem Kunden den Neupreis des defekten Teils gutschreibt (der Rechner aber unbrauchbar bleibt)? Oder ist er verpflichtet, dem Kunden einen ensprechenden funktionierenden Rechner zu übergeben, im beschriebenen Fall also auch die nicht mehr kompatiblen, ansonsten aber intakten Hardwarekomponenten durch Aktuellere auszuwechseln?

Anders formuliert: Hat der Kunde einen Kaufvertrag über einen funktionierenden Rechner abgeschlossen, für den er insgesamt eine Gewährleistung geltend machen kann, oder hat er lediglich viele unabhängige Kaufverträge über einzelne Hardwarekomponenten abgeschlossen, für die er jeweils einzeln Gewähr bekommt, deren Kompatibilität untereinander aber sein Risiko ist?

Bin gespannt auf eure Meinung!
Harri

Soweit ich deine Frage verstanden habe, hier meine nicht juristische Antwort:

Dem Händler muß man 3 Reparaturversuche zugestehen (zum Nachweis schriftlich). Schlagen diese Reparaturversuche fehl, so kann der Kunde den Vertrag wandeln oder vom Kauf zurücktreten.

Aber Achtung:
Hat eine Sache eine Garantie (oder Gewährleistung) von z.B. 3 Jahren und wird ein Teil A z.B. 1 Monat vor Ende der Garantie (oder Gewührleistung) ausgetauscht, so endet die Garantie (bzw. Gewährleistung) für dieses Teil A ebenfalls nach 3 Jahren, also in diesem Fall hat man für das Teil A nur eine Garantie (Gewährleistung) von 4 Wochen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke axsimuc!
Aber das war nicht meine Frage. Für mich ist wichtig zu wissen, ob der Kunde einen Gewährleistungsanspruch (nicht Garantie!) auf einen PC hat, oder nur mehrere, VONEINANDER UNABHÄNGIGE Gewährleistungsansprüche auf einzelne Hardwarekomponenten.

Dieser Unterschied ist ganz entscheidend, denn:

Im ersten Fall müßte der Händler (im Schadensfall) einen funktionierenden PC abliefern, im zweiten Fall würde es reichen, wenn er das schadhafte Einzelteil durch ein neues (nicht mehr mit den anderen Teilen kompatibles) ersetzt, auch wenn der Rechner damit unbrauchbar bleibt.

Hallo,

was steht auf der Rechnung:

Komplett PC oder alles Einzeln ?

Gruß

Hallo,

was steht auf der Rechnung:
Komplett PC oder alles Einzeln ?

Und wer hat zusammengestellt? Händler oder Kunde?
Gruß
loderunner