wenn man eine Neuware beim Händler kauft, hat man ja 6 Montae volle, und bis zu 24 Monaten nur leicht eingeschränkte Gewährleistung.
Wie ist das aber, wenn man z. B. für die Werbung eines Zeitschriftenabonennten o. ä. eine „Prämie“ bekommt? Hat man dann die gleichen Anprüche an den Prämienherausgeber, oder sitzt man im Falle eine Defekts auf dem Trockenen?
wenn man eine Neuware beim Händler kauft, hat man ja 6 Montae
volle, und bis zu 24 Monaten nur leicht eingeschränkte
Gewährleistung.
nein. Man hat volle 24 Monate.
Wie ist das aber, wenn man z. B. für die Werbung eines
Zeitschriftenabonennten o. ä. eine „Prämie“ bekommt? Hat man
dann die gleichen Anprüche an den Prämienherausgeber, oder
sitzt man im Falle eine Defekts auf dem Trockenen?
Das kommt sicher auf den Einzelfall an. Grundsätzlich können derartige Gewährleistungsansprüche aber nur aus einem Kaufvertrag erwachsen, der hier vermutlich nicht vorliegt.
Grundsätzlich können
derartige Gewährleistungsansprüche aber nur aus einem
Kaufvertrag erwachsen, der hier vermutlich nicht vorliegt.
Ist die Prämie nicht Teil eines Kaufvertrags, auch wenn es sich um ein Abo handelt? So ähnlich wie bei einem subventionierten Handy (wobei ich mir da auch nicht sicher bin, wie sich’s verhält)? Die Beweislastumkehr gibt es vielleicht nicht(?), aber die Gewährleistung sollte doch trotzdem bestehen, oder?
Wobei ich jetzt einfach mal vermute, dass es beim UP um das übliche Missverständnis geht, dass alles mindestens 2 Jahre funktionieren muss - was natürlich nicht der Fall ist (Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf Mängel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs).
Gruß
loderunner (ianal)