Gewährleistung bei Reparatur

Hallo,

ich habe eine Frage zur Gewährleistung.

Man erwirbt einen Artikel sagen wir ein Radio,
nach einem Jahr versagt das Radio seinen Dienst und wird zur Reparatur eingeschickt, man erhält es 2 Monate später repariert zurück, es funktioniert wieder. Es war nicht erkannbar, was am Radio defekt war, es ging eben einfach nicht.

Nach einen weiteren halben Jahr das gleiche, Radio defekt, eingeschickt, nach 2 Montaen wieder zurück, funktioniert.

nach wiederum, einen halben Jahr (jetzt also länger als 2 Jahre nach Kauf) wieder das gleiche Spiel. Nun sagt der Lieferant (Verkäufer) Gewähr abgelaufen - Reparatur kostenpflichtig.

eine Suche im Internet ergab die unterschiedlichsten Aussagen, entweder das ist nicht geregelt oder keiner kann die Regelung deuten.
nur Anfragen dazu sind tausende zu finden.
Meine Frage:
a)beginnt nach Reparatur die Gewähr neu?
b) was ist mit den Zeiten, wo das Gerät zur Reparatur war, verlängert sich die Gewähr um diese Zeiten.?

Fakt:
a)am Kauftag funktionierte das Gerät (Mangel war also zum Gefahrenübergang nicht festgestellt. Ob er bereits (versteckt ) da war, kann man als Laie nicht feststellen.
b) da Gerät hat bei allen Mängeln das gleiche Fehlerbild,- geht nicht - ob es tatsächlich der gleiche Fehler war (welcher Schaltkreis im Radio), kann man als Laie nicht feststellen.
c) der neue Letzte Fehler stellt sich auch wieder gleich da, man schaltet ein, nix passiert.

Fazit:
man hat das Gerät 2 Jahre und ein Monat, davon war es vier Monate zur Reparatur (2x) aber die Gewähr ist weg, das Gerät hat man selbst nie zwei jahre funktionieren sehen, Frage kann das Gerät dies überhaupt, (der Nachweis wurde nicht erbracht)
Ein weitere Baugleiches Gerät ist aber die volle Zeit ohne Ausfall durchgelaufen.

a)beginnt nach Reparatur die Gewähr neu?

Nein.

b) was ist mit den Zeiten, wo das Gerät zur Reparatur war,
verlängert sich die Gewähr um diese Zeiten.?

Diese Frage ergibt letztlich keinen Sinn. Es gibt ja gar keine Gewährleistung dafür, dass die Sache so und so lange halten muss, sondern ein Anspruch aus Sachmangelhaftung liegt nur vor, wenn der Mangel von Anfang an vorhanden war. Die Zwei-Jahres-Frist ist nur eine besondere Verjährungsregelung. Es macht aber keinen Sinn, die Verjährungsfrist zu verlängern, nur weil die Sache schon mal in Reparatur war.

Fakt:
a)am Kauftag funktionierte das Gerät (Mangel war also zum
Gefahrenübergang nicht festgestellt. Ob er bereits (versteckt
) da war, kann man als Laie nicht feststellen.

Das ist aber ganz ehreblich, denn der Käufer muss - von dem Sonderfall des Verbrauchsgüterkaufs im ersten halben Jahr ab Kauf - nachweisen, dass der Mangel von Anfang an vorlag.

b) da Gerät hat bei allen Mängeln das gleiche Fehlerbild,-
geht nicht - ob es tatsächlich der gleiche Fehler war (welcher
Schaltkreis im Radio), kann man als Laie nicht feststellen.
c) der neue Letzte Fehler stellt sich auch wieder gleich da,
man schaltet ein, nix passiert.

Das mag dafür sprechen, dass der Nacherfüllungsanspruch, der von Anfang an bestanden hat (oder eben gar nicht!) nicht erfüllt wurde. Trotzdem läuft für ihn die Gewährleistungsfrist ab.

man hat das Gerät 2 Jahre und ein Monat, davon war es vier
Monate zur Reparatur (2x) aber die Gewähr ist weg, das Gerät
hat man selbst nie zwei jahre funktionieren sehen, Frage kann
das Gerät dies überhaupt, (der Nachweis wurde nicht erbracht)
Ein weitere Baugleiches Gerät ist aber die volle Zeit ohne
Ausfall durchgelaufen.

Hier wird sich nichts mehr machen lassen.

Levay