Hallo ich habe von 6 Monaten eine teure Uhr gekauft. Sie hatte schon nach 2 Monaten eine Macke, musste repariert werden. Jetzt ist sie wieder kaputt. Ich wollte sie zurück geben oder eine neue haben, der Verkäufer meinte, dass der Verkäufer im Gewährleistungsfall eine Uhr zweimal reparieren lassen kann. Stimmt das???
Hallo IRA_S,
da hab ich leider genauso viel oder wenig Ahnung wie Du. Aber frag doch mal bei einer Verbraucherschutz Einrichtung nach - evtl. haben die auch in ihren Internetauftritten eine Rubrik „häufig gestellte Fragen“, wo schon eine Antwort hinterlegt ist.
schönes WE noch.
hallo ira_s,
generell gilt, wenn der fehler mit der ersten reparatur nicht behoben wurde, dann greift der rücktritt vom kaufvertrag. hierzu muss ja ein reparaturbericht vorliegen, wonach sich das leicht feststellen lässt. viel glück
Hallo,
Jetzt ist sie wieder kaputt. Ich wollte sie zurück geben oder
eine neue haben, der Verkäufer meinte, dass der Verkäufer im
Gewährleistungsfall eine Uhr zweimal reparieren lassen kann.
Stimmt das???
nein. http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Der Verkäufer muss die Uhr also austauschen, wenn der Käufer dies wünscht.
Gruß
S.J.
Hallo,
das ist richtig.Es ist dabei auch wichtig, ob der Fehler jedesmal der Gleiche ist. Bei unterschiedlichen Fehlern haben Gerichte auch schon 3 Peparaturversuche
für richtig gehalten.
MfG
Wolfgang