Hallo,
angenommen man erwirbt mit einem Produkt eine Gewährleistung. Nun tritt ein Mangel auf. Das verkaufende Unternehmen (Personengesellschaft) ist aber mittlerweile geschlossen (z.B. Insolvenz oder einfach Aufgabe).
Was passiert mit der Gewährleistung?
Danke schonmal.
Hallo,
Was passiert mit der Gewährleistung?
entweder kann man den Anspruch beim Insolvenzverwalter anmelden oder man hat schlicht und ergreifend Pech gehabt. Das Ergebnis wird in beiden Fällen das gleiche sein.
Gruß
Christian
Was passiert mit der Gewährleistung?
entweder kann man den Anspruch beim Insolvenzverwalter
anmelden oder man hat schlicht und ergreifend Pech gehabt. Das
Ergebnis wird in beiden Fällen das gleiche sein.
Es ging ja um eine Personengesellschaft. Da hätte man doch auch bei Gewährleistungsansprüchen die Möglichkeit, sich an die haftenden Gesellschafter zu wenden?
Wenn es keine Gesellschaft mehr gibt, gibt es auch keine haftbaren Gesellschafter mehr.
Gruß
Christian
Hast recht, das mit der Personengesellschaft hatte ich überlesen. Da müßte man dann schauen, warum der Laden zu ist. Bei einer Insolvenz ist bei den Gesellschaftern im Zweifel auch nichts mehr zu holen.
Gruß
Christian
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn es keine Gesellschaft mehr gibt, gibt es auch keine
haftbaren Gesellschafter mehr.
Nur haften persönlich haftende Gesellschafter nicht nur bis zum Ende der Gesellschaft, denn wenn dem so wäre, wäre die persönliche Haftung ziemlich witzlos.
Gruß
Christian
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