HALLO
bITTE KANN MIR EINER HELFEN ICH HABE EINE SCHLANGE VERSCHENKT DIE EINIGE STUNDEN DANACH EINGEGANGEN IST
BEI MIR ABER VOLL IN ORDNUNG WAR SIE AUCH IN EINEM
NORMALEN ZUSTAND ÜBERNOHMEN WURDE .Muss ich dafür eine gewährleistung übernehmen
Hast du einen Vertrag unterschrieben oder Geld für die Schlange erhalten? Du schreibst „geschenkt“. Dann musst du auch nicht gewährleisten. Wenn du keinerlei Unterschrift gegeben hast, musst du auch nicht für das Ableben des Tieres einstehen.
Hallo,
wenn Du die Schlange verschenkt hast, brauchst Du auch keine Gewährleistung zu übernehmen.
Viele Grüße
Wolfgang
hallo,
da kann ich leider gar nichts zu sagen, sorry.
bITTE KANN MIR EINER HELFEN ICH HABE EINE SCHLANGE VERSCHENKT
DIE EINIGE STUNDEN DANACH EINGEGANGEN IST
BEI MIR ABER VOLL IN ORDNUNG WAR SIE AUCH IN EINEM
NORMALEN ZUSTAND ÜBERNOHMEN WURDE .Muss ich dafür eine
gewährleistung übernehmen
Für verschenkte Sachen gibt es keine Gewährleistung.
Hallo,
ich habe noch nie davon gehört, dass man für ein Geschemk eine Gewährleistung übernehmen muß.