Gewährleistung bei Veränderungen in der Eigentums

Liebe/-r Experte/-in,
wir möchten in unserer selbst bewohnten Eigentumswohnung (Gewährleistung läuft noch 3 Jahre) neue Heizungsregler selber installieren. Mein Mann ist nicht vom Fach, versteht aber die Materie.
Inwiefern hat dieser Eingriff Einfluß auf die Gewährleistung unserer Heizung, bzw. Gewährleistung allgemein (z.B. Folgeschäden durch Heizungsdefekt).

Danke.

Ich bin hier kein Experte. Aber die Frage der Gewährleistung hängt entscheidend von der Vertragslage ab. Im Allgemeinen bleibt die Gewährleistung nur erhalten, wenn solche Arbeiten von autorisierten Fachkräften ausgeführt werden.

Viele Grüße
romo

Diese Frage hat nichts zu tun mit meinen „Expertenthemen“

Hallo, guten Morgen,
ich selbst bin auch nur Hausfrau, aber ich weiß, dass mein Mann diese Heizungsregler immmer selbst ohne Probleme auswechselt, aber nicht im Winter, wenn schon die Heizperiode angelaufen ist, weil ja die Heizung im Keller ausgeschaltet sein muss. Ich weiß ja nicht, ob ihr Zugang zum Heizungskeller habt? Wenn nicht, müsstet ihr dann doch den Hausmeister kontaktieren und dann evtl. von diesem bzw. Fachmann auswechseln lassen (die Kosten halten sich in Grenzen - trotzdem Preisvergleich empfohlen -). Da geht ihr immer auf Nr. Sicher. Auf jeden Fall ein Kübelchen unter die Ventile bei der Heizung stellen, weil immer etwas Wasser rausläuft.
Schönen Tag noch - Gabi

Kann dir leider nicht helfen
Thomas

Hallo,

ich kann sicher sagen, dass die Gewährleistung hier erlischt. Sollte ein Folgeschaden auftreten und es kann nachgewiesen (!!!) werden, dass die Regler nicht von einem Fachmann eingebaut wurden, sind die Kosten selbst zu tragen. Sollte meinetwegen auch noch ein Wasserschaden eintreten, so kommt dafür auch keine Versicherung auf.

Ich hoffe dass meine Auskunft ausreicht. Näheres müßte in den AGB stehen, die sie als Käufer erhalten haben.

Viele Grüße

Das ist nicht mein Thema

Regler selber

installieren. Mein Mann ist nicht vom Fach, versteht aber die
Materie.
Inwiefern hat dieser Eingriff Einfluß auf die Gewährleistung
unserer, bzw. Gewährleistung allgemein (z.B.
Folgeschäden durch Heizungsdefekt).

Danke.

Hallo pumpati,

wie in fast jedem Fall der mit Recht und Gesetz zu tun hat,gibt es hierzu keine klare Antwort. In der Regel hat der Austausch der Ventile/Regler keine negative Auswirkung auf die Gewährleistung der Gesamtanlage, wenn sie fachmännisch vorgenommen wird. Allerdings liegt das eigentliche Problem bei Eintritt eines Schadens, auf Seiten der Beweislast, d.h. ihr müsst beweisen, dass der Schaden nicht ursächlich durch die Installation Eurer Heizungsregler entstanden ist. Das muss nicht nur ein offensichtlicher Schaden sein, es kann auch die Heizqualität der Gesamtanlage beinhalten, also Temperatur o.ä…

Des Weiteren kann aber auch der Verlust der Gewährleistungsansprüche bei Fremdeingriff durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen (sogenannt Kleingedrucktes) zum Tragen kommen, da solltet Ihr in euren Vertragsunterlagen reinschauen. Hinzu kommt, dass in Eurem Falle sehr wahrscheinlich nicht das BGB greift, sondern die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), da das BGB lediglich 2 Jahre vorschreibt und Ihr mindestens 3 Jahre Gewährleistung angebt.

Fazit: es ist abzuwägen, ob sich das Risiko lohnt auf einen Schaden sitzen zu bleiben, im Verhältnis zu der Einsparung!!! bitte prüft hierzu auch Eure Wohnungs-/Gebäudeversicherung.

ich hoffe ich konnte Euch weiterhelfen, denn Licht ins Dunkle kann ich leider nicht bringen.

viele Grüße
E.K.