Liebe ExpertInnen,
muss ein gewerblicher Händler irgendeine Form von Gewährleistung für von ihm verkaufte Kommissionsware geben, etwa, dass sie gebrauchstüchtig ist? Ich meine gelesen zu haben, dass auch Privat-Verkäufer nur gebrauchstüchtige Gegenstände verkaufen dürfen, es sei denn, sie weisen auf Defekte hin. Beispielsweise wäre ein Fahrrad das nicht fahrbereit ist, kein FAHRrad, allenfalls ein „Ersatzteillager“ für Bastler. Ansonsten Geld zurück ?? - aber von wem : vom gewerblichen Verkäufer, der in Kommission verkauft oder direkt beim ursprünglichen Eigentümer der Ware?
Gruß
Lexi