Gewährleistung bei Verkaufsagenten

Hallo,

die sogenannten Verkaufsagenten, die gewerblich für Dritte verkaufen, schließen die Gewährleistung häufig aus. Da idR. jedoch der Kaufvertrag mit dem Agenten geschlossen wird, dürfte dies doch unzulässig sein.

Darüberhinaus könnte doch jeder Unternehmer den Trick anwenden, die Ware einfach im Namen Ditter zu verkaufen um sich vor der Gewährleistung zu drücken.

Wie verhält sich das genau ?

Gruß

Matthias

Hi

die sogenannten Verkaufsagenten, die gewerblich für Dritte
verkaufen, schließen die Gewährleistung häufig aus. Da idR.
jedoch der Kaufvertrag mit dem Agenten geschlossen wird,
dürfte dies doch unzulässig sein.

Stimmt, ist es auch. Verkaufsagenten müssen die gleichen vertragl. REchte einräumen wie jeder andere gewerbl. VK auch.

Das ist natürlich wenn man Waren verkauft die man selbst kaum kennt oder auf Herz und Nieren prüfen konnte verzwickt. Aber das ist das Problem des Agenten und nicht des Käufers. Der VA muss halt einen ordentlichen Vertrag mit dem Besitzer der Ware(n) abschliessen der ihm ermöglicht Ansprüche geltend zu machen.

Für den K ist nur der VA Ansprech- und Handelspartner.

Darüberhinaus könnte doch jeder Unternehmer den Trick
anwenden, die Ware einfach im Namen Ditter zu verkaufen um
sich vor der Gewährleistung zu drücken.

Wie verhält sich das genau ?

Ne nette Lektüre: http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-verkaufagen…

MfG
Lilly