Gewährleistung bei Zahnriemen-Durchrutschen?

Hallo Gemeinde,

jetzt hat es mich erwischt (mein Auto):

Vor gut 2 Monaten war mein Turbodiesel 2 Liter zur regulären 270000 km - Wartung bei einer Fachwerkstatt in München, bei der der Zahnriemen der Ventilsteuerung und alle dazugehörigen Scheiben, Räder, Federn etc. mit erneuert wurden (1200 Euro).
Normalerweise hält das wieder für 90000 km.

Vorgestern, 10.000 km unauffällige Fahrt später, wurde der Motor auf der Autobahn plötzlich laut, immer langsamer und blieb schließlich stehen.
Kein Anlassen mehr möglich.
Abgeschleppt zur nächsten Werkstatt in Höhenkirchen.
-Feiertag-
Heute sagt mir der Werkstattmeister, dass die Ventile in die Kolben und in den Ventildeckel gedrückt wurden => Totaler Motorschaden.
Vermutete Ursache wäre ein Überspringen des Zahnriemens.

Preisfrage:
Welche Chance habe ich dass mir die Münchner Werkstatt den Motorschaden ersetzt, da offenbar eines der erneuerten Teile der Ventilsteuerung nach 2 Monaten und 10.000 km den Schaden verursacht hat?

Fragt BT

Hallo
Du hast sehr gute chancen den Motorschaden ersetzt zu kriegen.
Vorraussetzung Werkstattrechnung mit Datum Kilometerstand und Unterschrift. 6 Monate auf geleistete arbeit 1 Jahr auf ersatzteile.
Sollte die werkstatt sich Querstellen sofort Rechtsbeistand in anspruch nehmen keine diskusion kein handel. Nimm einen Zeugen mit am besten einen guten Freund bleib sachlich auch wenn das blut kocht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Michael,

natürlich, ich habe 6 Monate Gewährleistung auf Material und Arbeit.
Aber das vermutete Durchrutschen des Zahnriemens müsste doch bewiesen werden, oder nicht?
Könnte man das einfach so als Ursache für den Motorschaden annehmen?

Die Werkstatt in Höhenkirchen sagt, um das genauer zu wissen, müsste man den halben Motor zerlegen, vor Allem die ganzen Riemen und Scheiben die neu eingebaut wurden vor 2 Monaten.
Diese Werkstatt sagt, dass mich das relativ teuer kommt, weil sie den vermuteten Schaden ja nicht erzeugt hat.
Als Gutachter auftreten würde sie auch nicht gegenüber der Münchner Werkstatt.

Wenn ich jetzt zur Werkstatt in München fahre und denen das Problem erzähle, werden sie höchstwahrscheinlich erst mal abstreiten dass es etwas mit ihrer Reparatur vor 2 Monaten zu tun haben kann und dann eine genaue Untersuchung des Motors verlangen.
Daz müsste der Wagen aber von Höhenkirchen nach München-West mit dem Autotransporter gebracht werden - wer bezahlt das?

Falls die Münchner Werkstatt nach Untersuchung des Motors in ihren Hallen zugibt, am Motorschaden Schuld zu haben, wird sie wohl den Transport bezahlen und die Untersuchung nicht berechnen, und ich bekomme Geld.
Falls die Münchner Werkstatt nach Untersuchung des Motors in ihren Hallen aber zu der Ansicht kommt, dass es NICHT an ihrer Arbeit und an ihren Teilen lag, muss ich die Transportkosten und die Untersuchung zahlen und kann höchstens einen unabhängigen Gutachter beauftragen, sich den Motor anzusehen. Wer bezahlt den Gutachter?

Fragt
BT

Hallo!

Nichts mehr anfassen, Gutschter beauftragen, mit Gutachten zur ausführenden Werkstatt gehen.
Stellen sie sich quer, ab zur Schiedsstelle des KfZ Handwerks.
Dann kann man immer noch zum Anwalt gehen.

So würde ich das machen.

Sieht m.E. nicht schlecht aus. Pech für die Werkstatt, gut für Dich. Du bekommst höchstwahrscheinlich eine Motorrevision an einem alten Auto für Lau.

Grüße,

Mathias

Hallo Mathias,

da ist aber wieder das Problem,
WER bezahlt den Gutachter?
Normalerweise gilt doch hier auch, wer beauftragt zahlt, oder?

Die Höhenkirchener Werkstatt hat übrigens ganz klar gesagt, dass sie eine Reparatur des Motors auf keinen Fall macht (bei dem Alter - 6 Jahre und der Laufleistung - 283000 km) weil sie ja Gewährleistung geben müsste.
Höchstens ein Austauschmotor käme in Frage.

Gruß
BT

bei der km leistung von 270000 wird es schwierig,den motor von der werkstatt VOLL ersetzt zu bekommen.
bevor du etwas unternimmst,mache dich erst schlau z.b. beim automobilclub.

Hi!

da ist aber wieder das Problem,
WER bezahlt den Gutachter?
Normalerweise gilt doch hier auch, wer beauftragt zahlt, oder?

Klar.
Die 300 Euro wäre mir das allerdings wert, sofern der Wagen noch etwas Wert hat.

Die Höhenkirchener Werkstatt hat übrigens ganz klar gesagt,
dass sie eine Reparatur des Motors auf keinen Fall macht (bei
dem Alter - 6 Jahre und der Laufleistung - 283000 km) weil sie
ja Gewährleistung geben müsste.
Höchstens ein Austauschmotor käme in Frage.

Du wirst zur Nachbesserung ohnehin in die ausführende Werkstatt gehen müssen.

Vielleicht haben sie ja auch einen interessanten gebrauchtwagen und Ihr einigt Euch über einen Antausch Deines Autos mit Wertausgleich der Reparatur.

Grüße,

Mathias

Hallo,

Aber das vermutete Durchrutschen des Zahnriemens müsste
doch bewiesen werden, oder nicht?
Könnte man das einfach so als Ursache für den Motorschaden
annehmen?

Die Werkstatt in Höhenkirchen sagt, um das genauer zu wissen,
müsste man den halben Motor zerlegen, vor Allem die ganzen
Riemen und Scheiben die neu eingebaut wurden vor 2 Monaten.

Warum wollen die alles auseinanderbauen? Man braucht doch nur mit wenigen Blicken (je nach Fahrzeug müssen eventuell Kleinigkeiten abgebaut werden) überprüfen, ob Kurbel- und Nockenwelle gleichzeitig auf OT stehen. Dürfte ja hier nicht der Fall sein.

Allerdings fürchte auch ich, dass Du ohne Gutachter nicht auskommen wirst. Vielleicht hat ja die Werkstatt, wo der Wagen jetzt steht, einen an der Hand.

Beste Grüße
Guido

Hallo Guido,

Kurbel- und Nockenwelle stehen jetzt natürlich nicht mehr auf OT.
Das ist nach den Informationen die ich erhalten habe aber auch als Ergebnis eines Steuerelemente/Ventilbruches zu erwarten, nicht nur als Ursache.
Siehst du das auch so?
Wenn nein, also ein Überprüfen auf OT-Übereinstimmung ausreicht, um bei Nicht-Übereinstimmen ein Überspringen des Rippenriemens als alleinige Ursache für den Motorschaden anzunehmen, müsste es ja ein 100%ig eindeutiger Gewährleistungsfall sein, sofern alle Teile die den Rippenriemen am Platz halten und der Riemen selbst fachgerecht erneuert wurden.

Meint
BT

Hallo Gemeinde,

als allererstes Auto durch einen unabhängigen Gutachter begutachten und den Verursacher schriftlich feststellen lassen, dann damit zur ausführenden Werkstatt.

Dann melde DIch hier nochmal, wie es weiterging, bzw die reagierten.

gruß
dennis

Keine Gewährleistung Zahnriemen-Durchrutschen.
Hallo Gemeinde!

Hallo Dennis!

Nachdem ich vier Gutachter durchprobiert habe, bin ich zu dem Schluß gekommen, dass es nicht sicher zu beweisen wäre.

Der letzte Gutachter meinte sogar, ich solle mich zuerst an einen Rechtsanwalt wenden und dann ihn beauftragen.

Das hätte mich dann nicht nur die Gutachterkosten, sondern auch noch Rechtsanwaltgebühren gekostet, wenn ich nicht gegen das Autohaus gewonnen hätte, wofür die Chancen schlechter als 50:50 stünden.

Ich habe daher das Auto so kaputt wie es ist für 500 Euro verkauft und schreibe den Rest als Erfahrung ab.

Gruß
BT