Gewährleistung beim Autokauf

Wir haben vor genau einem jahr ein gebrauchtes Auto gekauft, das seitdem „Gast“ in der werkstatt ist.Seit einer Woche ist er wieder in der Werkstatt weil die Klimaanlage nicht funktioniert, übrigens seitdem wir den Wagen gekauft haben.
Ein mitarbeiter machte eine Probefahrt und ist liegen geblieben. Jetzt ist die Kupplung kaputt. Da schon soviel repariert werden musste an dem Fahrzeug, neues Motorsteuergerät, neue Landansonde, Verdampfer und trockner und wir nicht meht viel Geld zur Verfügung haben gab uns der Verkäufer mündlich die Zusage die erneute reparatur auf Raten abzuzahlen. Nun zog er seine Zusage wieder zurück. Meine Frage ist: kann er eine mündliche Absprache zurückziehen und müssen wir den erneuten Schaden wieder aus der eigenen Tasche bezahlen ?
Vielen Dank im voraus

Gruß, Karina

Hallo,
hört sich nicht gut an… In den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer in der Beweispflicht. Da aber schon ein Jahr rum ist, müsstest du Beweisen, das die Klimaanlage beim Kauf schon kaputt war…
Ich würde einen Anwalt hinzu ziehen. Bei der Kupplung handelt es sich glaube um ein Verschleißteil - da kann man nix machen - außer der Mitarbeiter hat die irgendwie falsch bedient. Anwalt weiß mehr. Vor Gericht wird dann oft 50:50 bei nicht ganz eindeutigen Fällen gemacht. Hoffe du hast Rechschutz!
Wenn alle Mängel behoben wurden würde ich sagen weg mit der Karre. Mit so einem Patienten wird man nie wieder glücklich !
MfG
Mike

Hallo Karina,

ich nehme mal an, dass ihr beim Kauf des Wagens die Haftung des Verkäufers für Privatkäufe ausgeschlossen habt (machen Privatleute in 99% der Fälle so), denn ansonsten wäre er sogar verpflichtet, 1 Jahr Gewährleistung zu übernehmen.
Habt ihr den Wagen stattdessen bei einem Händler gekauft, seit ihr schön über den Leisten gezogen worden; der Händler muss in jedem Fall 1 Jahr Gewährleistung übernehmen, außer er verkauft im Kundenauftrag.
Nun zurück zum eigentlichen Problem: Die Frage ist, ob der Schaden eventuell durch falsche Bedienung zustande kam oder ob es sich einfach um Verschleiß handelt.
War denn keiner von euch bei der Probefahrt dabei?
Wenn der Mitarbeiter den Schaden nämlich verursacht hat, müsste die Werkstatt dafür gerade stehen, wobei das natürlich schwer zu beweisen wäre.
Du müsstest uns vielleicht mal ein paar Angaben zu Deinem Auto machen, Kilometerleistung, Alter, Modell, vielleicht auch was ihr bezahlt habt, weil man dann beurteilen könnte, ob die Reparaturanfälligkeit „normal“ ist oder nicht.
Nun will man ja auch niemandem etwas unterstellen, aber wie groß ist eigentlich das Vertrauen in Eure Werktstatt? Es gibt nämlich unseriöse Werkstätten, die absichtlich Fehler einbauen, damit man auch wiederkommt. Es wäre nämlich ein riesiger Zufall, wenn plötzlich alle Komponenten nacheinander kaputt gehen.
Ich weiß ja nicht wie technisch bewandert Ihr seid, aber es könnte von Vorteil sein, bei der Reparatur anwesend zu sein und den Mitarbeitern auf die Finger zu schauen, und vielleicht solltet Ihr soweit es Euch möglich ist einfach nachschauen, ob die Reparaturen auch tatsächlich durchgeführt worden sind. Oder habt Ihr vielleicht einen Bekannten, der sich auskennt?
Eine andere Frage ist noch, ob nicht die defekte Kupplung schon unter Gewährleistung fällt, da sie bei einer anderen Reparatur gewechselt wurde (bzw. werden sollte). Am besten also die einzelnen Posten auf der Rechnung durchgehen.
Nun zu Deiner eigentlichen Frage: Dass er Euch eine Ratenzahlung angeboten hat, ist eine freiwillige Leistung des Händlers, Ihr habt also in dem Sinn kein Anrecht darauf.
Habt Ihr die Reparatur denn schon machen lassen?
Habt ihr Zeugen für die Aussage? In dem Fall könntet Ihr darauf pochen, denn sonst hättet Ihr die Reparatur nicht machen lassen (nehme ich an).
Man könnte auch diplomatisch an die Sache herangehen, den Händler nochmal darauf hinweisen, dass Ihr gute Kunden seid, bisher immer gezahlt habt, usw. und er Euch doch nicht als Kunden verlieren möchte, denn er bekäme sein Geld ja, nur nicht auf einen Schlag. Denn ohne Ratenzahlung könntet Ihr die Rechnung momentan garnicht bezahlen (wenn ich Dich richtig verstanden habe).
Noch eine Möglichkeit wäre, dass er Euch Aufschub gewährt, da müsstet Ihr nur ziemlich genau planen, wann Ihr das Geld zusammenhabt, sonst wird Euer Händler ziemlich sauer sein, wenn das Geld zum vereinbarten Termin nicht da ist.
Seid ruhig kritisch! Wenn der Händler sich auf garnichts mehr einlassen will, dann ist da irgendwas nicht richtig, da er Euch erst das Angebot gemacht hat.
Beharrt ruhig auf der Zusage, denn man kann — auch mündlich geschlossene — Verträge nicht einfach nachträglich ändern wie es einem gerade passt.

Soviel von mir dazu, ich hoffe es hilft Euch ein wenig weiter.

Liebe Grüße und viel Glück!

Maik

Hallo Karina,
da dein Fall sehr komplex zu sein scheint wuerde ich raten am besten einen Anwalt einzuschalten, oder, falls du Mitglied bist, den ADAC um Hilfe bitten. Du hast bei einem Gebrauchtwagenkauf auch eine Garantie oder Gewaehrleistungsfrist die auch gesetzlich geregelt sind.

Gruss
David

Hallo Karina,

da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.

Gruß

Jörg