Hallo Karina,
ich nehme mal an, dass ihr beim Kauf des Wagens die Haftung des Verkäufers für Privatkäufe ausgeschlossen habt (machen Privatleute in 99% der Fälle so), denn ansonsten wäre er sogar verpflichtet, 1 Jahr Gewährleistung zu übernehmen.
Habt ihr den Wagen stattdessen bei einem Händler gekauft, seit ihr schön über den Leisten gezogen worden; der Händler muss in jedem Fall 1 Jahr Gewährleistung übernehmen, außer er verkauft im Kundenauftrag.
Nun zurück zum eigentlichen Problem: Die Frage ist, ob der Schaden eventuell durch falsche Bedienung zustande kam oder ob es sich einfach um Verschleiß handelt.
War denn keiner von euch bei der Probefahrt dabei?
Wenn der Mitarbeiter den Schaden nämlich verursacht hat, müsste die Werkstatt dafür gerade stehen, wobei das natürlich schwer zu beweisen wäre.
Du müsstest uns vielleicht mal ein paar Angaben zu Deinem Auto machen, Kilometerleistung, Alter, Modell, vielleicht auch was ihr bezahlt habt, weil man dann beurteilen könnte, ob die Reparaturanfälligkeit „normal“ ist oder nicht.
Nun will man ja auch niemandem etwas unterstellen, aber wie groß ist eigentlich das Vertrauen in Eure Werktstatt? Es gibt nämlich unseriöse Werkstätten, die absichtlich Fehler einbauen, damit man auch wiederkommt. Es wäre nämlich ein riesiger Zufall, wenn plötzlich alle Komponenten nacheinander kaputt gehen.
Ich weiß ja nicht wie technisch bewandert Ihr seid, aber es könnte von Vorteil sein, bei der Reparatur anwesend zu sein und den Mitarbeitern auf die Finger zu schauen, und vielleicht solltet Ihr soweit es Euch möglich ist einfach nachschauen, ob die Reparaturen auch tatsächlich durchgeführt worden sind. Oder habt Ihr vielleicht einen Bekannten, der sich auskennt?
Eine andere Frage ist noch, ob nicht die defekte Kupplung schon unter Gewährleistung fällt, da sie bei einer anderen Reparatur gewechselt wurde (bzw. werden sollte). Am besten also die einzelnen Posten auf der Rechnung durchgehen.
Nun zu Deiner eigentlichen Frage: Dass er Euch eine Ratenzahlung angeboten hat, ist eine freiwillige Leistung des Händlers, Ihr habt also in dem Sinn kein Anrecht darauf.
Habt Ihr die Reparatur denn schon machen lassen?
Habt ihr Zeugen für die Aussage? In dem Fall könntet Ihr darauf pochen, denn sonst hättet Ihr die Reparatur nicht machen lassen (nehme ich an).
Man könnte auch diplomatisch an die Sache herangehen, den Händler nochmal darauf hinweisen, dass Ihr gute Kunden seid, bisher immer gezahlt habt, usw. und er Euch doch nicht als Kunden verlieren möchte, denn er bekäme sein Geld ja, nur nicht auf einen Schlag. Denn ohne Ratenzahlung könntet Ihr die Rechnung momentan garnicht bezahlen (wenn ich Dich richtig verstanden habe).
Noch eine Möglichkeit wäre, dass er Euch Aufschub gewährt, da müsstet Ihr nur ziemlich genau planen, wann Ihr das Geld zusammenhabt, sonst wird Euer Händler ziemlich sauer sein, wenn das Geld zum vereinbarten Termin nicht da ist.
Seid ruhig kritisch! Wenn der Händler sich auf garnichts mehr einlassen will, dann ist da irgendwas nicht richtig, da er Euch erst das Angebot gemacht hat.
Beharrt ruhig auf der Zusage, denn man kann — auch mündlich geschlossene — Verträge nicht einfach nachträglich ändern wie es einem gerade passt.
Soviel von mir dazu, ich hoffe es hilft Euch ein wenig weiter.
Liebe Grüße und viel Glück!
Maik