hi experten,
wenn ein gewerbetreibender (z.b. einzelunternehmer mit einem blumengeschäft) seinen alten lieferwagen verkaufen will, in welchen fällen muß er / muß er nicht 1 jahr gewährleistung übernehmen?
- verkauf an privat
- verkauf an eine bäckerei
- verkauf an einen gebrauchtwagenhändler
- verkauf ins ausland
muß also auch die friseuse als gewerbetreibende gewähr leisten für die verkaufte telefonanlage, obwohl sie von kommunikationselektronik keine ahnung hat?
lg, pit