Gewährleistung beim gebrauchten Hauskauf

Hallo Kenner und Fachleute.
Zwei Jahr nach einem Hauskauf zeigen sich enorme Schäden die momentan noch gar nicht abzuschätzen sind. Schlimmten Falls muss sogar die obere Etage abgetragen werden wegen Holzschäden an den Deckenbalken. Da diese Schäden durch sichtbares Ungeziefer verursacht wurde, sollte und müsste der Vorbesitzer auch schon etwas davon gewusst haben. Auch der Vermittler, sprich Makler, sollte das Ungeziefer entdeckt haben.
Eine rückgängig machen des Kaufvertrages geht nur binnen einen Jahres. Soviel ist mir klar.
Gibt es sonst noch irgendwelche Möglichkeiten?
Sicher, Baugutachten etc. das sollte schon sein.
Ich dachte nur bei jedem Kleinstgerät gibt es soooo viele Garantiezeiten, Gewährleistungspflichten und, und…
Bei einer Immobilie auch? Wie war das im BGB mit den versteckten Mängeln?
Für zahlreiche Hinweise und Tipps bin ich dankbar.
MfG
Hans13

Ich dachte nur bei jedem Kleinstgerät gibt es soooo viele
Garantiezeiten, Gewährleistungspflichten und, und…
Bei einer Immobilie auch? Wie war das im BGB mit den
versteckten Mängeln?

Hallo,

nach dem BGB kann unter Privaten für Gebrauchtwaren die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Was
auch in allen Verträgen über Gebrauchtimmobilien der Regelfall ist. Was dazu führt, dass nur Arglist des
Verkäufers, die der Käufer beweisen muss, den Käufer weiterbringt.

Viele Grüße
EK

an den Deckenbalken. Da diese Schäden durch sichtbares
Ungeziefer verursacht wurde

Warum hat der Käufer das nicht gesehen ?

auch schon etwas davon gewusst haben. Auch der Vermittler,
sprich Makler, sollte das Ungeziefer entdeckt haben.

Der Makler ist für den Zustand des Objektes nicht verantwortlich. Entscheidend sind die Aussagen des Verkäufers.

Bei einer Immobilie auch? Wie war das im BGB mit den
versteckten Mängeln?

Immobilien werden gekauft wie besehen. Schließlich hat jeder Käufer die Möglichkeit, das Objekt von einem Fachmann besichtigen zu lassen. Neuerdings müssen aber gravierende Mängel vom Verkäufer offenbart werden. Insofern sehe ich Chancen auf Schadensersatz. Ich würde einen fachkundigen Anwalt einschalten.

Hallo,

wie Nordlicht schon schrieb werden Immobilien „gekauft wie gesehen“. Was jeden Käufer dazu veranlassen sollte sich nicht auf sein laienhaftes Urteil zu verlassen, sondern einen Gutachter vor dem Kauf zu beauftragen.

Gruß

Samira

Hallo,

wie Nordlicht schon schrieb werden Immobilien „gekauft wie
gesehen“.

was natürlich Unsinn ist. Auch für Immobilien gilt Gewährleistung.

Gruß

S.J.

wie Nordlicht schon schrieb werden Immobilien „gekauft wie
gesehen“.

was natürlich Unsinn ist. Auch für Immobilien gilt Gewährleistung.

Wenn ich als Privatperson ein Haus verkaufe muß ich gewährleisten ? Dass inzwischen auf bekannte Mängel hingewiesen muß hatte ich erwähnt, aber darüberhinaus ?

Ich finde es erstaunlich wieviele Leute Immobilien kaufen, ohne diese von einem Fachmann in Augenschein nehmen zu lassen, sich aber hinterher aufregen, wenn das Objekt Mängel hat. Ist offenbar auch in diesem Fall geschehen.

Hallo,

Wenn ich als Privatperson ein Haus verkaufe muß ich
gewährleisten ? Dass inzwischen auf bekannte Mängel
hingewiesen muß hatte ich erwähnt, aber darüberhinaus ?

Grundsätzlich muss der Verkäufer die Gewährleistung übernehmen, dass das Haus frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben wird. Das gilt für eine Immobilie ebenso wie für einen Kugelschreiber, ein Auto, ein Atomkraftwerk usw. Als Privatperson (Verbraucher im Sinne des BGB) kann man diese Gewährleistung wirksam ausschließen. Will man dies, muss man das aber explizit vertraglich vereinbaren.

Ich finde es erstaunlich wieviele Leute Immobilien kaufen,
ohne diese von einem Fachmann in Augenschein nehmen zu lassen,
sich aber hinterher aufregen, wenn das Objekt Mängel hat. Ist
offenbar auch in diesem Fall geschehen.

Sehe ich nicht ganz so. Wenn Du ein gebrauchtes Auto kaufst nimmst Du ja auch keinen Ingenieur mit. Sinnvoll ist fachlicher Rat, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Ob dies in den hier geschilderten fiktiven Fall so ist, weiß man aber nicht.

Gruß

S.J.