gewährleistung beim gebrauchtwagen kauf

angenommen, jemand kauft bei einem autohändler ein gebrauchtwagen bj.ca.2002 mit ca. 216000km.und nach 3.wochen bekommt der wagen einen getriebeschaden. wie stehts da mit der gewärleistung?? und hätte zb. der käufer anspruch auf eine reparatur???

Das hängt vom Kaufvertrag ab.

Am besten mal richtig durchlesen oder sich beim ADAC / Anwalt beraten lassen

Ich bin kein Jurist, allerdings solltest du einen konsultieren.
Die neueste Rechtsprechung ist in Sachen Autokauf so Käuferfreundlich, dass du sehr gute Karten hast!

Hallo, Wiepel erteilt grundsätzlich keine Rechtsauskünfte! Ohne Details des Kaufvertrages bei einem Fahrzeug dieses Alters und dieser Laufleistung wäre das auch nicht korrekt möglich, denn hier kann möglicherweise die gesetzliche Gewährleisung des Händlers doch ausgeschlossen sein.

vielen danck euch alle. hat mir weiter geholfen

Hallo!
Meines Wissens nach gibt es über den Händler im privaten Breich 1 Jahr Garantie und im gewerblichen Bereich ein 1/2 Jahr Garantie. Im Vertrag" ohne Garantie" ist nicht zulässig und kann über einen Anwalt angefochten werden.
Für diese Auskünfte übernehme ich aber keine Garantie!!!
da ich kein Händler oder Anwalt bin.

Gruß Gisi

hallo vielen dank. ich würde gern genauer wissen ob der in diesem fall mal als händler bezeichnete verkäufer das getriebe reparieren muss obwohl der wagen blos 2400euro gekostet hatt. bezogen auf die laufleistung.von 216000km.immerhin kostet die reparatur zwischen 1000-2000euro. die gesetzes texte die ja oberflächlich für den käufer schprechen sind ja dehnbar,wie mann so mitbekommt. kans kurz muss er das auto instandt setzen oder nicht, danke im vorraus.

Hallo!
ich kann dir leider nicht helfen. Ich denke aber, dass im Forum und im Netz genügend Infos zu finden sind.
MFG
Sparmeier

Damit dies nicht eintrifft, sollte man vor einem Kauf die Garantiebedingungen lesen, ob Agregate, die kaputt gehen können, namentlich aufgeführt sind.Das, was eingeschlossen ist, wird ersetzt.-In der Regel auch mit einer Selbstbeteiligung.Abgesehen davon, sollte man sich den Kauf eines KFZ mit über 200T-Km gut überlegen,da kommt ein Defekt zum anderen.

Ein gewerblicher Händler,
der einen Gebrauchtwagen verkauft,
ist nach geltendem Recht verpflichtet,
1 Jahr Gewährleistung zu geben.
Für die genauere Beschreibung,
auch Beiweislastumkehr bitte diesen interessanten Link durchlesen:

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/201.html

Meines Wissens kommt es auf den Vertrag an den man geschlossen hat beim Kauf. Probegefahren und Gekauft wie gesehen (keine Garantie), oder mit CarGarantie (gegen Aufpreis, oder mit sonst einer Gebrauchtwagen-Garantie) muss aber vertraglich festgelegt sein. Oder wurde das Fahrzeug gar als Bastlerfahrzeug verkauft. Als Bastlerfahrzeug entfällt jegliche Garantie (soweit ich informiert bin).

Gruß