gewährleistung beim gebrauchtwagen kauf

angenommen, jemand kauft bei einem autohändler ein gebrauchtwagen bj.ca.2002 mit ca. 216000km.und nach 3.wochen bekommt der wagen einen getriebeschaden. wie stehts da mit der gewärleistung?? und hätte zb. der käufer anspruch auf eine reparatur???

Hallo,

wenn Du diese Frage so im Rechtsbrett geschrieben hättest, dann würdest Du vermutlich die Antwort bekommen: Ja, es besteht Anspruch auf eine kostenlose Reparatur.
Denn ich glaube nicht, dass der Händler beweisen kann, dass der Defekt beim Zeitpunkt des Kaufes noch nicht bestand, was er ja für eine Ablehnung tun müsste.

Beste Grüße
Guido

danke guido.

Sinngemäß aus dem BGB: „Eine Sache ist frei von Mängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.“

Ein Getriebschaden ist meiner Meinung nach etwas, was nicht unbedingt im Widerspruch zu der „üblichen Beschaffenheit“ eines 216.000km alten Autos steht.

Leider hat der BGH dazu schon m.E. ziemlich widersprüchliche Urteile gefällt:

http://lexetius.com/2007,1957
http://lexetius.com/2004,1738

http://www.anwalt.de/rechtstipps/sachmaengelhaftung-… zeigt nochmal, wie problematisch das werden kann.