Gewährleistung beim Gebrauchtwagen

Hallo,
ich habe an meinem Auto ein Defektes AGR-Ventil, also folgeschaden ist jetzt nun der Partikelfilter defekt und müsste ausgetauscht werden.

Das Auto wurde vor drei monaten gebraucht gekauft(vom Fachhändler), die Gebrauchtwagengarantie übernimmt die Kosten für das Ventil zu 40%, nicht aber folgeschäden, bzw. den Partikelfilter.

Wie sieht es in einem solchen Fall mit der Gewährleistung aus.
Grüße und Danke

Hallo,

die Knappheit des Sachverhalts lässt es leider nicht zu, zu einer qualifizierten Antwort zu kommen. Wie zB ist die GEwährleistung mit dem Händler vereinbart? Grds. müssen Folgeschäden nicht unbedingt zur Garantie gehören.

Gruß

Ja, das ist allerdings eine gute Frage…

Jedenfalls wurde eine Gewährleistung nicht ausgeschlossen, also gehe ich mal davon aus, dass eine besteht. Oder muss soetwas in einem Kaufvertrag explizit angesprochen werden um eine Gewährleistung zu haben?

Die Gebrauchtwagengarantie wird nicht direkt vom Händler angeboten, sondern von einem anderen Unternehmen. Diese Garantie beinhaltet jedoch nur definierte Teile.

Wenn ich das richtig verstehe ist die Garantie auf bestimmte Teile nicht gleichzusetzen mit einer Gewährleistung, oder?

Gruß

Hallo,

Wie sieht es in einem solchen Fall mit der Gewährleistung aus.

In BGB § 433 heißt es: „Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.“ Nicht im Gesetz steht, dass die Sache eine bestimmte Zeit „zu halten“ hat und der Verkäufer hierfür einzustehen hat.

Voraussetzung für einen Anspruch aus der Gewährleistung ist somit,
a.) dass der Schaden auf einen Sachmangel und nicht etwa Fehlgebrauch, Verschleiß etc. zurückzuführen ist
b.) dieser Sachmangel schon bei Gefahrübergang (also Übergabe) vorhanden war.

a.) muss der Käufer in jedem Fall beweisen. Kann er das, greift u.U. die Beweislastumkehr nach § 476.

Das Problem ist häufig die Beweislage. In einem Prozess wird idR. ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Ein Sachverständiger kann aber selten die genaue Schadenursache ermitteln. Und wenn nicht zweifelsfrei auszuschließen ist, dass eine andere Ursache als ein Sachmangel ursächlich ist, hat die Sache kaum Aussicht auf Erfolg.

Kurzum: Ein Rechtsstreit ist riskobehaftet und kann im Fall einer Niederlage sehr teuer werden.

Gruß

S.J.

Hallo,

für die vereinbarten Teile übernimmt der Dritte die Haftung. Dies ist jedoch eine Individuelle Abrede, ohne damit automatisch Gewährleistungsrechte anzusprechen. Um Gewährleistungsrechte handelt es sich lediglich, wenn es sich bei dem Teil um kein Verschleißteil handelt bzw. das Teil idR nach dem vorliegenden Zeitablauf nicht kaputt gehen dürfte bzw. nachgewiesen werden kann, dass das Teil bereits zuvor kaputt war.
Grds. hast du Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag gem. §§ 433, 434, 437 BGB. Hiernach muss der Händler bei der Übereignung die vereinbarte Sache übereignen. Ob jedoch der Schaden des einen Teils auch auf weitere durchschlägt und somit zu einer Haftung des Händlers führt, müsste im Einzelfall geprüft werden. Dies ist jedoch im Rahmen von wer-weiss-was leider nicht möglich.
Ich hoffe dir trotzdem ein wenig weiter geholfen zu haben.

Gruß

Hallo,

sorry da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß Martina

Hallo,
der Händler mus Dir gegenüber für mindestens ein Jahr eine sogenannte Sachmangelhaftung übernehmen.

Bei Auftreten eines Mangels in den ersten 6 Monaten muss der Händler, falls er den Mangel nicht kostelos beheben will beweisen, dass dieser bei Auslieferung des Fahrzeuges noch nicht vorhanden war. In den zweiten 6 Monaten muss der Käufer im Falle eines Mangels beweisen, dass der Fehler schon bei Auslieferung bestand. Beide Beweise sind fast unmöglich wenn nicht vor Auslieferung ein Gutachten über die Funktionsfähigkeit aller relevanten Teile des Autos erstellt wurde.Ein einfacher GW Check reicht als Beweis nicht aus.
Darus folgt für Dich: Der Händler ist zur Zeit noch Dir gegenüber bei Auftreten von Mängeln zur kostenlosen Reparatur verpflichtet. Dies betrifft übrigens auch die Selbstbeteiligung bei der GW Garantie.Dies betrifft sowohl einen Selbstbehalt als auch die Beteiligung des Versicherten am Material.
Auch den Partikelfilter muss er übernehmen unabhängig wodurch der Fehler entstanden ist und was der Garantiegeber bezahlt oder nicht.Auch hier wird er nicht beweisen können, dass dieser bei Auslieferung noch i.O. war.Und wenn dieser wirklich ein Folgeschaden ist sowieso. Die GW Garantien lehnen oft die Regulierung von Folgeschäden ab, weil sie nicht die Pflichten aus der Sachmangelhaftung des Händlers übernehmen wollen.
Also halte Dich an Deinen Händler.Dieser kann Dich nicht mal unbedingt verpflichten die GW Garantie in Anspruch zu nehmen,denn seine Haftung ist m.E. vorrangig.Wenn er Dich doch dazu verpflichten will soll er auch die Klärung mit der GW Garantie übernehmen.
Wenn Du Rechtschutz hast würde ich die Angelegenheit bei einer ablehnenden Haltung des Händlers sofort einem (allerdings diesbezüglich erfahrenen) RA übergeben. Wenn Du es selber durchkämpfen willst alles schriftlich mit dem Händler machen.
Es gibt allerdings eine Einschränkung. Verschleißteile werden nicht einbezogen. Mir ist allerdings nicht bekannt, dass das AGR zu den Verschleißteilen gehört obwohl es damit häufig Probleme gibt.

Gruss
Wolfgang

Hallo,
also erstmal vielen Dank für die Antworten!

Nun, der Händler sagt, dass das AGR-Ventil zum Verkaufszeitpunkt in Ordnung war, weil das Auto ohne überhaupt nicht laufen würde und weil sonst ein Fehler im Steuergerät gespeichert worden wäre.

Schon aus der Erfahrung heraus hege ich ernsthafte Zweifel an dieser Aussage, weil eben auch mit einer beeinträchtigen/eingeschränkten Funktion des AGR´s der Motor laufen kann und Erfahrungsgemäß nicht immer ein Fehler angezeigt, bzw. gespeichert wird.

Das letzte Angebot des Händlers liegt nun bei etwa 1/3 des vollständigen Reparaturpreises, was aber auch noch eine ordenliche Summe ist (760€; 600€ anteilig Partikelfilter und 160€ AGR)

Grundsätzlich bin ich auch bereit, für einen neuen Partikelfilter anteilig etwas zu bezahlen, aber die Kostenübernahme für das AGR finde ich zweifelhaft.

Die letzte Frage allerdings ist, in wie weit es sich lohnt, mit einem in der Vergangenheit doch recht kulanten Händler, sich auf einen Rechtsstreit einzulassen. Wobei evtl. sogar ein Gutachter beurteilen muss, ob immer ein Fehler angezeigt wird oder nicht, etc.

Grüße,
Thomas

Hallo,
Du hast recht mit Deiner Annahme zum AGR, das Fahrzeug kann noch eine ganze Weile laufen bzw. nicht immer wird der Fehler angezeigt und weiterhin wird in der ersten Phase der Fehler auch oft nur gelöscht und es dauert eine Weile bis er wieder angezeigt wird.Trotzdem müsste der Händler beweisen, dass kein Fehler zum Zeitpunkt der Auslieferung abgelegt war und das kann er nicht.

Wenn Du den Händler schon länger kennst musst Du ja nicht unbedingt große Geschütze auffahren, aber wenn Du Dich kulant zeigen willst in Bezug auf den Partikelfilter kannst Du zumindest verlangen, dass er das AGR voll übernimmt. Wenn er ein seriöser und kulanter Händler ist wird er das tun insbesondere da er weiß, dass er einen Rechtsstreit nicht gewinnen würde. Ich schätze, dass der Richter einem Vergleich vorschlagen würde der in etwa auch darauf hinausläuft.

Hallöchen,
bin zwar kein Autoschrauber aber was ich bei Motor-Talk.de darüber gelesen habe schein es ja ein bekanntes Problem zu sein welches bei der Marke Opel eine Rolle spielt. Was soll man raten??? Ich würde mir an deiner Stelle mal bei Motor-Talk.de die Berichte ansehen und natürlich auch lesen und mit diesen Argumenten zum Autoverkäufer gehen und ihn damit konfrontieren. Eigentlich müsste er sich auf einen Kompromiss einlassen und wenigstens einen Teil der Kosten mittragen. Wenn es so nicht geht und es sich um einen Fachhändler handelt einfach eine Anzeige bei der Handwerkskammer machen oder über einen Anwalt Hilfe holen. Ich glaube man kann in solch einem Fall auch beim ADAC Hilfe bekommen.
Ich wünsche auf alle Fälle viel Glück und trotzdem schon mal schöne Vorweihnachtstage und ein schönes Fest.

hallo tippex,
sorry, aber in autofragen kann ich leider nicht helfen. viel glück trotzdem.
gruß
candy**66

Hallo,
ich ,an meinem Auto ein Defektes AGR-Ventil, also
folgeschaden ist jetzt nun der Partikelfilter defekt und
müsste ausgetauscht werden.

Das Auto wurde vor drei monaten gebraucht gekauft(vom
Fachhändler), die Gebrauchtwagengarantie übernimmt die Kosten.

Hallo, die Gewährleistung soll dich vor versteckten Mängel schützen. Also vor Schäden, welche bereits beim Kauf vorhanden waren, von dir aber nicht bemerkt werden konnten oder nicht bemerkt worden sind.
So wie du schreibst, ist der Partikelfilter bei Kauf ok gewesen, daher keine Gewährleistung. Eher auch ein Garantieschaden in direktem Zusammenhang mit dem Ventilschaden. Inwieweit für den Händler nicht auch eine Garantieverpflichtung hiefür besteht, solltest du mit der Fachabteilung der Autohändler klären.