Obsoleszens oder da stimmt was nicht.
Guten Tag zusammen.
Hallo.
bitte um eure Meinung zu folgendem Fall:
Bei Person A(frei erfunden) geht nach knapp einem Jahr das
Display des Handys nicht mehr.
Ungeachtet des Rechtlichen. Hier könnte eine geplante Obsoleszens vorliegen. D.h. der Hersteller produziert extra so, dass ein vorzeitiger technischer Defekt eintritt. Das Ersatzteil/Reperatur lohnt dann nicht, da es günstiger kommt, gleich ein neues Gerät zu kaufen. Damit steigert der Hersteller geplant seinen Absatz, durch vorzeitigen Produktverfall.
http://www.murks-nein-danke.de/murksmelden/
Dort gibt es mehr Informationen.
Laut Reparaturfirma(vom Händler/Hersteller beauftragt) soll
folgendes vorliegen:
„Es handelt sich um eine irreparable Beschädigung der Platine
infolge eines Fremdeingriffes bzw. eines unsachgemäßen
Reparaturversuches.“
Jedoch hiess es nach der ersten Übrerprüfung durch gleiche
Firma zuerst nur:
„Die Reparaturdurchführung des eingesendeten Gerätes verzögert
sich leider, da wir diesen nicht im eigenen Haus reparieren
bzw. austauschen können. Das Gerät wird an den Hersteller
weitergesendet…“
Das schließt die zweite Nachricht nicht aus. Denn die Aussage der Beschädigung erfolgte ja erst nach der Aussage zur Weitersendung an den Hersteller.
Nun hat dieser den Fremdeingriff festgestellt. Ob der das nur behauptet oder es tatsächlich nachweisbar ist, weiß keiner. Es gibt tatsächlich Händler/Hersteller, welche erstmal derartiges behaupten wider besseren Wissens. Dazu gab es auch mal einen TV-Bericht, bei welchem man unter notarieller Aufsicht, das intakte Gerät einpackte und zurücksendete und der Händler behauptete doch tatsächlich, dass das Gerät beschädigt sei. Es lag auch kein Transportschaden vor.
Insofern hat der Verbraucher gute Chancen auf seinem Standpunkt, dass kein Fremdeingriff vorliegt zu bestehen, wenn es denn auch so ist!
Der Schaden ist nicht in dem Bereich wo der Akku eingelegt
wird. Also nur durch aufschrauben zugänglich.
Nun wurde das Gerät jedoch in dem besagten Bereich nicht,
ausser durch die Reparaturfirma aufgrund des schon vorhandenen
Schadens geöffnet.
Ja, dann ist das so.
Der Hersteller verweist auf den Händler.
Von Pontius zu Pilatus.
Laut meines Wissens ist bei der Gewährleistung (2tes Halbjahr)
der Käufer in der Nachweispflicht.
Muss man auch in solch einem Fall nachweisen das der Schaden
schon von Anfang an bestand und ist das überhaupt möglich
nachdem das Gerät bereits von der Reparaturfirma geöffnet
wurde(ggfs. Siegelbruch u.ä.)
Er muss nicht beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand, denn das würde ja Mängel, welche erst nach dem Kauf durch sachgemäße Inbetriebnahme/Nutzung auftreten, ausschließen. Auch Mängel, welche während der Gewährleistungszeit auftreten, sind Sachmängel, welche zu Rechten des Käufers führen, wie: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadenersatz.
Vielen Dank
dsb22
MfG