Gewährleistung beim Katzenkauf

Hallo,

ich schreibe jetzt mal für einen Bekannten.

Er hatte letztes Jahr im November bei einer Züchterin ein BKH-Kätzchen (mit Papieren) gekauft.
Bei den ersten beiden „Besichtigungen“ des Wurfes war alles in Ordnung und er hatte sich ein Kätzchen ausgesucht. Als er es dann abholen wollte, bekam er ein ganz anderes und durfte auch nicht mehr ins Haus rein, weil die Züchter angeblich weg wollten (à la „hier ist die Katze, Geld bitte und tschüss“). Das kam ihm auch schon reichlich komisch vor, vor allem, als er merkte, dass es gar nicht die gewünschte Katze war. Mitgenommen hat er das Kleine aber doch…

Jetzt stellte sich heraus, dass das Kleine krank ist (ärztliche Atteste liegen wohl vor - irgendeine Augenkrankheit - angeblich wurde die Katze aber gegen die Erreger geimpft) und außerdem ein „Kümmerling“, wie er es bezeichnet. Also ein ganz schmächtiges, kleines Etwas, das aussieht, als wäre es gerad ein paar Wochen alt.

Die Tierarztkosten sind bereits jetzt schon recht hoch durch die ganzen Behandlungen und Untersuchungen.

Er hat dann einen Brief an die Züchterin geschickt und daraufhin hat diese nur 50 Euro in einen Umschlag gesteckt und gemeint, damit wäre die Sache für sie erledigt…

So, nun hat er mich gefragt, was er machen könnte. Ich habe ihm gesagt, dass ja Gewährleistung beim Kauf von Haustieren besteht und die 50 Euro noch nicht alles gewesen sein sollten. Er möchte verständlicherweise die Katze nicht mehr zurückgeben, weil sie eine absolute Schmusemaus ist und ihm sehr ans Herz gewachsen ist.

Das 2., was ich ihm geraten habe, war, dass er sofort den Katzenverein der Züchterin anrufen soll und denen das schildert. Evtl. können die auch was intern klären … vorallem, weil die Züchterin wohl eher auf Kohle-machen als auf das Wohl der Tiere aus ist (nach seinen bildhaften Schilderungen der Umgebung etc.).

Was kann er noch machen? Den Tierschutz wollte er eventuell auch schon informieren?! Muß die Züchterin die Tierarztkosten anteilig übernehmen oder eventuell sogar komplett?

Besten Dank,

Ira.

Hallo,

nur stichpunktartig:

  1. Link zum Thema
    http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs200209…

  2. „Augenkrankheit“
    Ohne zu wissen was es ist, kann man hierzu nicht viel sagen. Sollte es eine Katzenschnupfeninfektion sein und das Tier ist geimpft, ist nichts zu machen. Katzenschnupfen (siehe FAQ dieses Brettes) ist ähnlich dem grippalen Infekt beim Menschen, die Impfung deckt nicht alle Erregerstämme ab.

  3. bekommene Katze ist nicht die vereinbarte Katze
    Das ist natürlich nicht in Ordnung, hätte aber sofort reklamiert werden müssen. Mittlerweile kann man wohl von stillschweigendem Einverständnis ausgehen.

Wenn der Verdacht auf nicht artgerechte Haltung vorliegt und begründet werden kann, informiert den Amtsveterinär und den Zuchtverband (falls der Züchter überhaupt Mitglied ist).

Gruß,

Myriam

Hallo Myriam,

  1. Link zum Thema
    http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs200209…

Ok, den hatte ich mir auch schon durchgelesen… aber irgendwie steht da nichts drin zum Thema Tierarztkostenübernahme… Und zurückgeben möchte er die Katze ja nicht.

  1. „Augenkrankheit“
    Ohne zu wissen was es ist, kann man hierzu nicht viel sagen.
    Sollte es eine Katzenschnupfeninfektion sein und das Tier ist
    geimpft, ist nichts zu machen. Katzenschnupfen (siehe FAQ
    dieses Brettes) ist ähnlich dem grippalen Infekt beim
    Menschen, die Impfung deckt nicht alle Erregerstämme ab.

Er hatte was von Chlamydien gesagt… wobei ich erst gedacht hab, er hätte sich vertan. Aber gerad beim googlen kam heraus, dass auch Chlamydien-Bakterien (sorry, doch keine Viren) Katzenschnupfen hervorrufen können. Könnte also durchaus sein, dass es Katzenschnupfen ist?! Fragt sich dann, ob es auch verschiedene Chlamydienstämme gibt…

  1. bekommene Katze ist nicht die vereinbarte Katze
    Das ist natürlich nicht in Ordnung, hätte aber sofort
    reklamiert werden müssen. Mittlerweile kann man wohl von
    stillschweigendem Einverständnis ausgehen.

Ja, das habe ich ihm auch schon gesagt. Wenn er das bemerkt und dann nicht direkt darauf reagiert und die Katze kauft, hat er das akzeptiert… Er sagte das auch im Zusammenhang mit den vielen Merkwürdigkeiten bei der Züchterin - und wie gesagt, hergeben will er sie eh nicht mehr, auch wenn sie nicht die vereinbarte Farbe hat.

Wenn der Verdacht auf nicht artgerechte Haltung vorliegt und
begründet werden kann, informiert den Amtsveterinär und den
Zuchtverband (falls der Züchter überhaupt Mitglied ist).

Ok, den Tip mit dem Veterinäramt werd ich ihm gleich mitteilen.
Der Züchter ist bei einem Zuchtverband Mitglied; hab den Bekannten vorhin extra den Stammbaum rausholen lassen, damit wir gucken können, welcher Verein das ist. Habe ihm dann die Telenfonnummern vom Vorsitzenden bzw. der Geschäftsstelle rausgesucht, damit er dort den Fall schildern kann.

Danke & Grüße,
Ira.

Hallo,

Ok, den hatte ich mir auch schon durchgelesen… aber
irgendwie steht da nichts drin zum Thema
Tierarztkostenübernahme… Und zurückgeben möchte er die Katze
ja nicht.

Die Gewährleistung gilt ja analog zu der bei Sachen. Wenn Dein gerade gekaufter PC kaputt ist, hast Du je nach Situation die Möglichkeiten der Wandlung (Umtausch), der Nachbesserung (Reparatur), des Preisnachlasses, der Rückgabe (meist nur auf Kulanzbasis). Wenn Du mit dem PC zum PC-Schrauber Deiner Wahl gehst und ihn dort reparieren lässt, wird kein Verkäufer/Hersteller Dir die dort entstandenen Kosten erstatten.

Er hatte was von Chlamydien gesagt… wobei ich erst gedacht
hab, er hätte sich vertan. Aber gerad beim googlen kam heraus,
dass auch Chlamydien-Bakterien (sorry, doch keine Viren)
Katzenschnupfen hervorrufen können. Könnte also durchaus sein,
dass es Katzenschnupfen ist?! Fragt sich dann, ob es auch
verschiedene Chlamydienstämme gibt…

Sicherlich. Wenn der Impfpass in Ordnung ist und die Katze bei der Übergabe ziemlich sicher nicht krank war, gibt es da nichts dran zu rütteln.

Gruß,

Myriam

Hallo Ira,

auch hier wieder: warum machen die Ärzte keinen Abstrich und lassen das genau untersuchen? Ich verstehe es nicht…aber so verdienen die halt ganz gut.
Die Züchterin muß im ersten halben Jahr beweisen, dass die Kitten gesund waren bei der Abgabe. Bei mir macht meine TÄ für jedes Tier ein extra Zeugnis…das es auch soweit in Ordnung ist.
Dennoch sind es Tier und keine Kühlschränke oder Fernseher die abgegeben werden. Auch kann nätürlich beim neuen Besitzer etwas sein, wo eine Katze sich ansteckt bzw. krank wird.
Es ist also nicht einfach.
Wenn die Züchterin versucht das mit 50 Euro abzuhandeln, finde ich das schon recht merkwürdig. Vielleicht hat sie Clamydien im Bestand…man weiß es nicht. Hat sie zu den 50 Euros was geschrieben ? Und sie wird sicher nicht mehr viel dann mit sich handeln lassen…versuchen, mehr kann man nicht machen…oder dann einen Anwalt nehmen.

Gruß
Margit

Hallo Ira,

grundsätzlich kann ich mich dem was Myriam sagt nur anschliessen.

Die Art und Weise wie der Züchter die Katze an den Mann gebracht hat ist unerhört, gut dass Ihr den Verband informiert habt, ich befürchte nur, dass das nicht wirklich viel bringt. Der Amtsvet. wird vermutlich ähnlich viel/wenig unternehmen.

Dein Bekannter hätte die Katze zwischen Tür und Angel auf gar keinen Fall annehmen dürfen!!!
Zumindest hätte er sofort reklamieren müssen, am besten schriftlich.

Die neuen Gesetze sind theoretisch besser für den Verbraucher, aber wer will denn wie beweisen, ab wann die Katze nun genau erkrankt war…in dem meisten Verträgen steht es so oder ähnlich:
http://www.srvev.de/vertrag.htm
http://rassekatzen.robinienhain.de/kaufvertrag.html

Die Idee mit dem Gesundheitszeugnis ist an sich Klasse, aber auch leicht zu fälschen, dann nimmt der unseriöse Züchter einfach eine andere (gesunde) Katze gleicher Farbe mit zum Doc…

Dort wo die Katze gekauft wurde…sind da Hühner oder Vogelzüchter in der Nähe?

Im Zweifelsfall frag doch mal hier nach, bevor es zum Anwalt geht, denn da kommst Du vermutlich nicht drum herum:
http://www.verbraucherschutz-forum.de

Gruß
Maja

PS. ich hatte 2 Mal auch als Käufer mit ähnlichem zu tun, eine Sache ging vor Gericht, dort wurde entschieden dass der Kater (Kryptorchismus) wieder zum Verkäufer kommt und ich mein Geld erstattet bekomme, obwohl ich das Tierle auch gerne behalten hätte.
Ein anderes Mal hat mir eine neugekaufte Katze meinen gesamten Bestand inkl. Hund mit Chlamydien verseucht, das ging ohne Gericht vonstatten…mit einem weiteren gesunden Jungtier wurde man sich einig.

Hallo!

Ist natürlich ziemlich blauäugig von Deinem Bekannten, das Kätzchen einfach zu nehmen, trotzdem es nicht das vereinbarte Tier war. Hat er denn nichts angezahlt und einen Vertrag unterschrieben?

Aber das nur nebenbei, jetzt ist es passiert…

In diesem Vertrag müßte ja auch etwas stehen bzgl. Gewährleistung und Rückgabe usw. Das sollte er prüfen. Und sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Rechtschutz ist hier von Vorteil.

Dann ein kleines Schreiben des Anwaltes an den Züchter…Vielleicht wirkt das schon Wunder!

Wir hatten damals in unseren Verträgen für die Kitten einen Passus, der die Gewährleistung (2 Jahre…) klar ausschließt. Ich kann keine Garantie geben, daß die Katze in 1 Jahr noch gesund ist, wie denn auch?

Wir hatten das damals alles von einem Anwalt machen lassen, damit wir auf der sicheren Seite sind.

Mir drängt sich hier der Verdacht auf, das dieser „Züchter“ ohnehin in keinem Verein ist… Diesen würde ich auf jeden Fall informieren, auch wenn es nichts bringt. Wenn niemand etwas sagt, kann der dann auch nicht reagieren.

Gruß
Carmen

Hi Carmen,

kannst Du mir mal eine Kopie von Deinen Verträgen zukommen lassen? Mich würde mal interessieren, was ein Anwalt da so alles reinschreibt.

LG
Maja

Hi!

Ja, mache ich per Mail, kannst Du mir Deine Adresse nochmal nach Hause schreiben?

Grüßle!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Ist natürlich ziemlich blauäugig von Deinem Bekannten, das
Kätzchen einfach zu nehmen, trotzdem es nicht das vereinbarte
Tier war. Hat er denn nichts angezahlt und einen Vertrag
unterschrieben?

Ja, das fand ich auch… keine Ahnung, ob der das gemacht hat. Muß ich mal nachfragen.

In diesem Vertrag müßte ja auch etwas stehen bzgl.
Gewährleistung und Rückgabe usw. Das sollte er prüfen. Und
sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Rechtschutz ist
hier von Vorteil.

Ok, das werd ich ihm mal sagen. Stimmt, nen Kaufvertrag sollte er eigentlich schon abgeschlossen haben. Hab ich ja damals auch, als ich meinen Hund gekauft hab.

Wir hatten damals in unseren Verträgen für die Kitten einen
Passus, der die Gewährleistung (2 Jahre…) klar ausschließt.
Ich kann keine Garantie geben, daß die Katze in 1 Jahr noch
gesund ist, wie denn auch?

Mmhh… das geht echt, das Ausschließen meine ich…
Hoffe, das steht dann nicht in seinem Vertrag drin.

Gruß,
Ira.

Hi!

Wir hatten damals in unseren Verträgen für die Kitten einen
Passus, der die Gewährleistung (2 Jahre…) klar ausschließt.
Ich kann keine Garantie geben, daß die Katze in 1 Jahr noch
gesund ist, wie denn auch?

Mmhh… das geht echt, das Ausschließen meine ich…
Hoffe, das steht dann nicht in seinem Vertrag drin.

Ich bezweifle stark, daß sie einen hatte!!!

Aber es ist schon wichtig, denn nimm mal an, Dein Goldhamster stirbt nach 1 1/2 Jahren, was ja nicht ungewöhnlich ist. Dann gibt es darauf auch Garantie…
Hamster sind zwar ein blödes Beispiel, aber am geeignetsten.

Hast Du schon was gehört von ihm?

Gruß
Carmen

Hi,

Wir hatten damals in unseren Verträgen für die Kitten einen
Passus, der die Gewährleistung (2 Jahre…) klar ausschließt.
Ich kann keine Garantie geben, daß die Katze in 1 Jahr noch
gesund ist, wie denn auch?

FAQ:1152

Gruß Stefan

Hi!

Und eben deshalb hatten wir den Ausschluß im Vertrag.

Gruß
Carmen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Hast Du schon was gehört von ihm?

Nein, bislang noch nicht. Habe ihm am Mittwoch eine mail geschickt (er wohnt nämlich in Belgien) und bislang noch keine Antwort erhalten.
Habe Eure Ratschläge natürlich weitergegeben und möchte allen, die sich geäußert haben, schonmal danken.

Mir fiel dann auch noch die Telefonnummer eines Rechtsanwalts ein, der sich auf Gewährleistung bei Tierzucht spezialisiert hat. Er vertritt zwar meist die Züchter, aber trotzdem könnte er auch evtl. ein paar Tips parat haben… wer weiß?! Man soll ja nichts unversucht lassen…

Ich melde mich, sobald ich was gehört habe.

Gruß,
Ira.

Moinmoin,

Nein, bislang noch nicht. Habe ihm am Mittwoch eine mail
geschickt (er wohnt nämlich in Belgien) und bislang noch keine
Antwort erhalten.

Hat der Gute die Katze in Belgien oder in Deutschland gekauft? Wenn er sie nämlich in Belgien gekauft hat, gilt belgisches Recht, da kannst Du mit den deutschen Gesetzen lange winken…

Gruß
Maja

Aua!
Hallo,

Nein, bislang noch nicht. Habe ihm am Mittwoch eine mail
geschickt (er wohnt nämlich in Belgien) und bislang noch keine
Antwort erhalten.

Das sind so kleine Details, die man zur richtigen Beantwortung der Frage benötigt hätte. Vergiss also alles, was wir gesagt haben und erkundige Dich bei jemandem, der mit belgischem Recht vertraut ist.

Gruß,

Myriam

Hi

Hat der Gute die Katze in Belgien oder in Deutschland gekauft?
Wenn er sie nämlich in Belgien gekauft hat, gilt belgisches
Recht, da kannst Du mit den deutschen Gesetzen lange winken…

Er hat sie in Deutschland gekauft (sonst hätte ich hier im Brett nicht gefragt) - und da ja jetzt alles in der EU ist, sollte es keine Rolle spielen, dass er in Belgien wohnt.

Gruß,
Ira.

Hallo Ira,

Er hat sie in Deutschland gekauft (sonst hätte ich hier im
Brett nicht gefragt) - und da ja jetzt alles in der EU ist,
sollte es keine Rolle spielen, dass er in Belgien wohnt.

Das ging aus Deiner Anfrage nicht eindeutig hervor, deshalb ist nachfragen besser als falsche Tipps geben. Im Übrigen heisst EU nicht, dass automatisch alle Gesetze gleich sind, das sind zwei Paar Stiefel.

Gruß
Maja

Hallo Maja,

Das ging aus Deiner Anfrage nicht eindeutig hervor, deshalb
ist nachfragen besser als falsche Tipps geben.

Ok, da haste natürlich Recht :wink:

Im Übrigen heisst EU nicht, dass automatisch alle Gesetze gleich sind, :das sind zwei Paar Stiefel.

Ja, schon - aber das, was in der EU-Richtlinie festgesetzt wird, müssen die Länder auch in ihrer Gesetzgebung einhalten. Und wenn ich mich recht entsinne, ist doch die Gewährleistung durch einen Beschluß in der EU geändert worden?!

Grüße,
Ira