Gewährleistung beim Kauf eines Trockners

Ich habe letzte Woche festgestellt, dass mein Trockner defekt ist. Mir ist bekannt, dass die Gewährleistung 2 Jahre beträgt (ab Gefahrenübergang). Mein Problem: Ich habe den Trockner am 29.04.2008 in einem Elektromarkt gekauft (Tag der Rechnungsstelleung), habe den Trockner aber erst ca. 14 Tage später, also Mitte Mai 2008 abgeholt. War der Gefahrenübergang am Tag der Rechnungsstellung oder erst an dem Tag als ich den Trockner abgeholt habe. Wenn Letzteres zutrifft könnte ich meinen Anspruch auf Beseitigung des Mangels noch geltend machen, oder?

Hallo,

so oder so sind die 24 Monate doch bereits vorbei. Zudem müsste in jedem Fall der Beweis erbracht werden, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, denn nur dafür haftet der Verkäufer. Wie will man dies beweisen, wenn das Gerät 2 Jahre problemlos funktionierte? Das ist unmöglich.

Selbst wenn die Gewährleistung noch nicht vollständig abgelaufen wäre, würde es daran scheitern, dass der Beweis für die Mangelhaftigkeit bei Gefahrübergang nicht erbracht werden kann.

Wann genau der Gefahrübergang stattgefunden hat, lässt sich im übrigen nur beantworten, wenn zum Einzelfall nähere Informationen vorlägen.

Gruß

S.J.

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da zu belegen ist wann die ware abgeholt wurde, sollte die mangelbeseitigung problemlos möglich sein. viel glück
candy**66

Hallo,

Der Gefahrübergang findet beim Kauf gemäß § 446 BGB grundsätzlich mit der Übergabe statt.

Gruss
Wolfgang