Gewährleistung beim Privatkauf eines Selbständigen

Ich bin selbständig tätig. Letztens erwarb ich von einem Händler einen PKW, der jedoch nicht in das Betriebsvermögen eingeflossen ist.
Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Gewährleistung?

Ich bin selbständig tätig. Letztens erwarb ich von einem
Händler einen PKW, der jedoch nicht in das Betriebsvermögen
eingeflossen ist.
Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Gewährleistung?

Hallo,

entscheidend ist hier, ob das Auto gewerblich genutzt wird und vor allem, wie Du als Käufer aufgetreten bist.

Grundsätzlich besteht die Gewährleistung einem Verbraucher und einem Unternehmer gegenüber gleichermaßen. Sie kann einem Unternehmer gegenüber aber deutlich stärker eingeschränkt und sogar ausgeschlossen werden.

Ist das geschehen? Wenn nicht, gelten volle 24 Monate Gewährleistung.

Tritt aber ein Verbraucher als Unternehmer auf, so kann er sich nicht nachträglich auf seine Rechte als Verbraucher berufen.

Steht also im Kaufvertrag Fa. XYZ als Käufer, kann man nicht nachträglich sagen, dass man Verbraucher sei.

Gruß

S.J.

Hallo erst einmal vielen Dank für die schnelle Anwort.

  1. Ich bin primär freiberuflich tätig
  2. Das Fahzeug wird intensiv gemischt genutzt
  3. Mein beruflicher Hintergrund ist dem Verkäufer bekannt
  4. Das Fahzeug ist nicht(!) Betriebsvermögen, sondern Privatvermägen, steuerlich erolgt die Abrechung über Fahrtkosten gem km-pauschalen.
  5. Das Fahrzeug wurde für 6.500 Euro erworben,
    es fallen Reparaturen für ca 1.000 Euro an

Sind Dir Urteile aus diesem Dunstfeld bekannt?

erst einmal danke für die Hilfe

Hallo,

leider bleibt die Frage, ob die Gewährleistung eingeschränkt und sogar ausgeschlossen wurde unbeantwortet :frowning:

Hallo erst einmal vielen Dank für die schnelle Anwort.

  1. Ich bin primär freiberuflich tätig
  2. Das Fahzeug wird intensiv gemischt genutzt
  3. Mein beruflicher Hintergrund ist dem Verkäufer bekannt
  4. Das Fahzeug ist nicht(!) Betriebsvermögen, sondern
    Privatvermägen, steuerlich erolgt die Abrechung über
    Fahrtkosten gem km-pauschalen.
  5. Das Fahrzeug wurde für 6.500 Euro erworben,
    es fallen Reparaturen für ca 1.000 Euro an

Somit handelst Du klar als Unternehmer im Sinnes des BGB § 14. BGB § 13 kommt hier definitiv nicht zur Anwendung.

Sind Dir Urteile aus diesem Dunstfeld bekannt?

Dunstfeld ist der richtige Ausdruck. Solange nicht klar ist, was vertraglich vereinbart wurde und ob überhaupt ein Anspruch besteht, ist es in der Tat ein Dunstfeld. Wie soll man dazu Urteile zitieren?

Merke: Der Verkäufer muss die Sache frei von Mängeln übergeben. Wenn danach etwas kaputt geht, kann daraus nicht grundsätzlich ein Gewährleistungsfall begründet werden. Dass ein Defekt auf einen Sachmangel zurückzuführen ist, der bei Übergabe schon vorhanden war, hat grundsätzlich der Käufer zu beweisen.

Gruß

S.J.

Also ich hebe nun die Redchnung vor mir liegen.

Auf dieser Rechnung sind folgende hier relevanten Sachverhalte:

  1. Adressat der Rechnung ist kein Firmenname, sondern mein ganz normaler Name und meine Privatadresse, die jedoch auch zugleich Firmenadresse ist.

  2. Der Vermerk: „Diese Rechnung gilt als Kaufvertrag“

  3. Das Fahrzeug ist unfallfrei und ohne erhebliche Mängel.

Sonstige Sachverhalte:

  • die Gewährleistung wurde im Vertrag weder zugesagt, noch verweigert.
  • Das Fahrzeug wurde vom Verkäufer vor Übergabe bei der DEKRA zur Hauptuntersuchung „ohne Mängel“ vorgeführt.
  • über Gewährleistung wurde telefonisch gesprochen, es gibt aber keine vertraglichen Vereinbarungen darüber.

Lieben Gruß
und nochmals einen „Zwischendank“

dirk Schulz

Hallo,

ist es nicht vielmerh so, dass während der ersten 6 Monate der NAchweis vom Verkäufer zu führen ist, anschließend vom Käufer?

Kennt jemand Urteile zu diesem Sachverhalt?

Ich bin selbständig tätig. Letztens erwarb ich von einem
Händler einen PKW, der jedoch nicht in das Betriebsvermögen eingeflossen ist.
Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Gewährleistung?

Hallo,
Sorry hierrüber weiß ich nicht bescheid.

MFG Martina

Hallo,

ist es nicht vielmerh so, dass während der ersten 6 Monate der
NAchweis vom Verkäufer zu führen ist, anschließend vom Käufer?

JEIN. Zum einen gilt diese Beweislastumkehr nur beim Verbrauchsgüterkauf, wenn also ein Verbraucher von einem Unternehmer kauft. Zum anderen wird diese Beweislastumkehr regelmäßig missverstanden. Wie gesagt:

Der Verkäufer muss die Sache frei von Mängeln übergeben. Wenn danach etwas kaputt geht, kann daraus nicht grundsätzlich ein Gewährleistungsfall begründet werden, denn nicht jeder Defekt ist automatisch auf einen Sachmangel zurück zu führen. Dass ein Defekt auf einen Sachmangel zurückzuführen ist, der bei Übergabe schon vorhanden war, hat grundsätzlich der Käufer zu beweisen.

Kennt jemand Urteile zu diesem Sachverhalt?

Klar: BGH, Urteil vom 2.6.2004 - VIII ZR 329/03
http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/viiizr329_03.htm

Aus dem Urteil geht klar hervor, dass die Beweislast beim Käufer liegt. Besteht auch nur eine theoretische Möglichkeit, dass der Defekt auf eine andere Ursache zurückzuführen ist, ist der Beweis nahezu unmöglich.

Gruß

S.J.

Ich bin selbständig tätig. Letztens erwarb ich von einem
Händler einen PKW, der jedoch nicht in das Betriebsvermögen
eingeflossen ist.
Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Gewährleistung?

Hallo Dirk,
wenn die Rechnung nicht auf den Firmannamen ausgestellt wurde, sollte es keine Probleme geben. Mehr kann ich dazu leider nicht sagen. Gruß
Candy**66

Das ist ausschließlich eine Frage des Vertrages. Lautet dieser auf die Firma (Ansprache: Firma soundso…)so gibt es keine Sachmangelhaftung.Ist er auf den Namen ohne Bezug auf die Firma ausgestellt gilt die Sachmangelhaftung des Händlers, es sei denn diese ist ausdrücklich unter Bezugnahme auf eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen worden.

Erst mal vielen Dank zusammen für Eure Bemühungen, die mir neue Anhaltspunkte gegeben haben. Insbesondere vielen Dank für den Link zum Gerichtsurteil.

Liebe Grüße

Dirk