Guten Tag und Hallo, am 03. Juni 2009 wurde ein Komplett PC gekauft mit Monitor, Tastatur und Maus nach kurzer Zeit stürzte dieser laufend ab wurde einmal repariert ohne Erfolg und bei der letzten Reparatur bei einer Dauer von 5 Wochen wurden sämtliche Teile laut Händler neu eingebaut, bis auf den Prozessor. Nach der Reparatur funktionierten die USB Frontanschlüsse nicht mehr
Dem Händler wurde das Problem schriftlich mitgeteilt und um Reparatur gebeten.
Nächster defekt ist beim einschalten des Computers fuhr dieser nicht hoch und piepste vor sich hin und es war eventuell die Belüfung die ein und aus ging. Nach einiger Zeit folgte dann eine Warnmeldung schön dick in rot geschrieben. Ein Schreiben mit Rücktritt vom Kaufvertrag wurde der Händler zugeschickt.
Das die USB Frontanschlüsse nicht funktionieren, würde damit begründet, das das ausgetauschte Motherboard keine Anschlüsse dafür hat.
Dieses wurde jedoch nach der Reparatur vom Händler verschwiegen.
Der Händler bestreitet nun, das ein erneuter Defekt aufgetreten ist verlangt aber gleichzeitig eine erneute Nachbesserung seinerseits oder der Computer soll zu einem anderen Fachhändler gebracht werden und dort, eventuelle Kosten dafür würde er übernehmen.
Darf man das so einfach mit den Frontanschlüssen und muss wirklich noch eine 3 Nachbesserung erfolgen.
Ich danke euch für eure Meinung.
normalerweise muss der händler dir ein vergleichbares oder besseres mainboard einbauen wende dich lieber an einen rechtsanwalt
Hallo,
nur weil die Front-USB Anschlüsse nicht funktionieren, muss das nicht zwangsläufig heißen, dass das Mainboard schlecht(er) ist …
Grüße
Hallo,
doch genau das heißt es. Denn wenn die nicht gehen, erfüllt das Mainboard nicht mehr die Vertragsbedingungen und ist somit „schlechter“ als das bestellte Orginal.
gruss
Hallo,
doch genau das heißt es. Denn wenn die nicht gehen, erfüllt
das Mainboard nicht mehr die Vertragsbedingungen und ist somit
„schlechter“ als das bestellte Orginal.
das trifft nur dann zu, wenn das vorhandensein von diesen Anschlüssen explizit vertraglich vereinbart wurde.
Du meinst das sicher zu wissen, ich kann dem Ursprungsposting nicht entnehmen, dass das vertraglich vereinbart wurde.
Gruß
S.J.