Hallo!
Kurze Frage an alle Wintergartenspezialisten:
Wir haben vor ca. 1 Jahr einen Wintergarten montieren lassen. Jetzt ist uns im Januar bei -16° Außentemperatur eine Dachscheibe gerissen (Im oberen Bereich). Die Firma, die den Wintergarten montiert hat, sagt das die Scheibe nur unten aufliegt und das das Glas durch die starken Temperaturunterschiede gerissen sei. Und das die Versicherung den Schaden übernehmen muss.
Stimmt das? Hat da jemand Gesetzestexte/VOB auszüge dazu?? Lg