Hallo,
hier handelt es sich um einen Werkvertrag. Inhalt ist die Erstellung eines Werkes, in diesem Fall die Gestaltung der Außenanlage. Der Gärtner ist laut BGB verpflichtet, das Werk frei von Mängeln zu erstellen. Keinesfalls ist der Gärtner verpflichtet dafür einzustehen, dass das Werk eine bestimmte Zeit „hält“.
Siehe hierzu
http://dejure.org/gesetze/BGB/631.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/633.html
Die alles entscheidende Frage ist, ob die Arbeiten von vornherein mangelhaft erbracht wurden, was Ansprüche begründen würde, oder ob andere Faktoren für den jetzigen Zustand ursächlich sind. In dem Fall ist das nicht das Problem des Gärtners.
Die Beweislast, dass das Werk mangelhaft erstellt wurde, liegt beim Kunden. Bevor man nun dem Gärtner hinterher rennt, sollte man diese Frage zunächst klären. Ganz offensichtlich ist der Gärtner nicht willens, hier entsprechend nachzubessern und wird sich sicher auch mit allen Mitteln aus der Verantwortung zu stehlen versuchen.
Tipp: Durch unabhängigen Dritten das ganze untersuchen lassen. Ist es relativ sicher, dass der Gärtner nicht ordentlich gearbeitet hat, würde ich mich unter Verweis auf diesen Umstand schriftlich per Einschreiben an ihn wenden und eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Ist es nicht sicher oder schwer nachweisbar, dass das gegenwärtige Problem durch die mangelhafte Arbeit des Gärtners entstanden ist, muss man das wohl auf eigene Kosten beheben lassen. Dann aber sicher durch einen zuverlässigeren Gärtner.
Gruß
S.J.
wir haben 2009 neu gebaut und im sommer 2010 wurde die
aussenanlage von einem gärtner gestaltet.
im april 2011 haben wir bemerkt, dass die steine auf der
terasse anfangen zu kippen (wir wohnen am hang). per email
habe ich unseren gärtner gebeten, sich das genauer an zu
schauen. er antwortete mit, dass er vorbei kommen wird, doch
er kam nicht.
2 monate später haben wir ihm erneut eine mail geschrieben,
auf die er gar nicht erst reagiert hat.
wieder 2 monate später haben wir mit ihm telefoniert, und
einen termin mit ihm vereinbart. diesen hat er dann am tag des
termines kurzfristig platzen lassen und meinte, er melde sich
dann telefonisch bei uns, um einen neuen termin auszumachen
und betone nochmals extra, dass ER sich bei uns in dern
nächsten woche melden wird, und wir uns daher nicht bei ihm
melden brauchen.
nun sind wieder 2,5 wochen vergangen, natürlich ohne dass wir
etwas von ihm gehört haben 
wie müssen wir nun weiter vorgehen?
wir möchten ihn nun per schriftlich per einschreiben
auffordern, dass er den schaden, der sich seit april
natürlich vergrößert hat, begutachtet, und
garantie/gewährleistung erheben.
wie formuliert man das am besten, und welche zeitraum
bezüglich der frist müssen wir ihm einräumen. wenn er sich
dann nicht meldet, was wäre dann der nächste schritt? klagen?
würden uns über antworten freuen.
vielen dank