Hallo!
Wenn man eine teure Couch (U-Form)hat, bei der vor Ablauf der Gewährleistungspflicht von 2 Jahren Mängel auftreten (Nähte gehen an 2 Elementen auseinander)die Gewährleistung in Anspruch nehmen will - wie genau verhält sich das mit dem Teil, welches noch in Ordnung ist. Die Teile, an denen Mängel sind sollen neu bezogen werden, für das Teil, welches noch in Ordnung ist soll der Stoff selber bezahlt werden. Meiner Meinung nach handelt es sich doch um ein geschlossenes einheitliches System und wenn man durch den Neubezug der defekten Teile Farbunterschiede hat, denke ich, dass man das nicht so hinnehmen muß - oder?? Danke für eure Antworten
Hallo,
Wenn man eine teure Couch (U-Form)hat, bei der vor Ablauf der
Gewährleistungspflicht von 2 Jahren Mängel auftreten (Nähte
gehen an 2 Elementen auseinander)die Gewährleistung in
Anspruch nehmen will …
muss man zunächst beweisen, dass es sich um einen Sachmangel handelt, der bei Gefahrübergang/Übergabe schon bestand.
Gruß
S.J.