gewährleistung elektronische geräte

Hallo !!!
Mittlerweile nutze ich den vierten Multifunktionsdrucker. Dieses Mal von Canon.
Gekauft am 15.07.2009 bei einem Händler in Wilhelmshaven. Nun ein technischer Defekt, der nur von einer Canon Vertragswerkstatt (Hamburg)behoben werden kann.Ich finde in den Geräteunterlagen nichts über eine Garantie. Wie lange habe ich Garantie und wem gebe ich das Gerät zur Reparatur.
Wäre sehr nett, wenn jemand eine Antwort darauf hat.
Besten Dank im Voraus.
H.-G.W.

Hallo,

hier erstmal die Hintergründe:

Gewährleistung

Garantie

Mit einem defekten Produkt kannst Du Dich entweder mit einer Rechnungskopie an Deinen Händler wenden oder direkt an den Hersteller.
Die meisten Hersteller bieten über die Homepage ein Liste mit zertifizierten Reparaturwerkstätten an, so auch Canon:

http://www.canon.de/Support/Consumer_Products/servic…
Dort die Produkgruppe Auswählen und los geht’s.

Viel Erfolg!
Ro

Hallo,
du hast eine gesetzliche Gewährleistung immer gegenüber dem Händler von 2 Jahren uns nicht gegenüber dem Hersteller. Dabei gilt im ersten Halbjahr die Beweisumkehr. d.h. der Händler muss dir beweisen, dass sein Gerät in Ordnung ist. Danach musst du das tun. Du hast also einen gesetzlichen Reparaturanspruch gegenüber dem Händler, an den musst du das Gerät schicken. Ist das Gerät teurer als 50 €, muss er auch die Versandkosten übernehmen. Am besten den Händler anrufen und ihn bitten, einen Rücksendeschein dir zuzusenden.

Eine Garantie ist eine Leistung, die dir der Händler oder Hersteller über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewährt.

LG Culles