Guten Tag,liebe Bewanderte,
- wie lang ist der Gewährleistungszeitraum für die Reparatur einer gebrauchten Sache durch einen gewerblichen Reparateur bei einer Privatperson? Wie verhält es sich mit der Garantie für das eingebaute, neue Ersatzteil?
- Wie lang ist der Gewährleistungszeitraum für die Reparatur einer gebrauchten Sache durch einen gewerblichen Reparateur bei einem Gewerbetreibenden? Wie verhält es sich dann mit der Garantie für das eingebaute, neue Ersatzteil?
Ist ein Hausbesitzer und Vermieter des ihm gehörenden Hauses automatisch ein Gewerbetreibender oder ist er als Empfänger der Reparatur eine Privatperson, für die dann andere Gewährleistungszeiten gelten?
Die Story dazu: Hausbesitzer A, verwaltet von Verwalter B, läßt in seinem Haus eine Reparatur mit Einsatz von Neuteilen durchführen. Nach 15 Monaten fällt die Anlage vermutlich durch Defekt des damals eingebauten Teils aus, B verlangt daraufhin (im Namen von A) vom Reparateur C erneute, kostenfreie Reparatur im Rahmen der Gewährleistung.Ist das korrekt?
Nebebei gesagt wäre ich über Quellen zum Thema Garantie/Gewährleistung/Privat/Gewerbe ( analog der Serie „…für Dummies“) dankbar.
Viele Grüße aus B an der S
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