Gewährleistung für Akku

Moin,

kann ein Handyhersteller die Gewährleistung / Garantie für seine Akkus auf 6 Monate begrenzen (wenn ja, mit welcher Begründung) oder gilt hier auch die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren?

Es handelt sich um den Akku, der zusammen mit dem Handy geliefert wurde; in der Gebrauchsanleitung stand explizit nichts von verkürzter Garantiefrist.

Gruß vom Wolf

Hallo,

der Akku zaehlt als Verschleissteil und darauf gibt es generell nur 6 Monate =:frowning:

Ob er das darf weiss ich auch nicht, frag mal im Rechtebrett, aber es machen alle Handyhersteller, und auch alle Laptopbauer und Autoverkaeufer…

Normalerweise steht aber in der Bedienungsanelitung, dass der Akku ein Verschleissteil ist.

Ciao! Bjoern