Moin,
kann ein Handyhersteller die Gewährleistung / Garantie für seine Akkus auf 6 Monate begrenzen (wenn ja, mit welcher Begründung) oder gilt hier auch die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren?
Es handelt sich um den Akku, der zusammen mit dem Handy geliefert wurde; in der Gebrauchsanleitung stand explizit nichts von verkürzter Garantiefrist.
Gruß vom Wolf