Gewährleistung für Akkus

Hallo.
Generelle Streitfrage: Wie lange ist die Gewährleistung für einen Akkumulator, z.B. eine Autobatterie
a.) zwischen Händlern und Wiederverkäufern
b.) zwischen Händler und Endverbraucher?

Die Einen sagen, Akkus sind Verbrauchs-/Verschleissmaterial und unterliegen keiner Gewährleistung (z.B.Schlagwort auch „Keine Garantie auf Leuchtmittel“)
Andere meinen, für a.)1 Jahr, b.)2 Jahre
Wieder andere Meinung: IMMER 2 Jahre…

Wer kann helfen?

Hallo,

  1. Die Gewährleistung im B2B-Bereich ist nicht generell kürzer, es bedarf einer Abrede zwischen den Parteien, will man sie verkürzen oder ausschließen.

  2. Gewährleistung hat nichts mit Haltbarkeit zu tun, sondern mit Sachmängelfreiheit bei Übergabe. Kaufe ich ein Akkugerät, das wegen defekten Akkus von vornherein nicht funktioniert, fällt das unter Gewährleistung. Gibt ein Akku im Laufe der Zeit seinen Geist auf, heißt das noch lange nicht, dass es sich um einen Sachmangel (könnte z.B. wegen Memory-Effekts nicht funktionieren) handelt, geschweige denn, dass dieser bei Übergabe vorgelegen hat.

VG
EK