Guten Tag,
ich habe mir vor 14 Monaten ein Fahrrad gekauft, welches vorn und hinten mit Standlicht ausgestattet ist. Für das Standlicht wird beim fahren in jeder Lampe ein Kondensator durch den Dynamo aufgeladen - wenn man stehenbleibt, leuchtet die Lampe eine Weile mit dem im Kondensator gespeicherten Strom weiter.
Der Kondensator „verbraucht“ sich also nicht, sondern wird bei jedem Fahren neu geladen. Anders als bei einem Akku erfolgt die Speicherung der elektrischen Energie nicht nicht auf chemischen Wege, so dass ein Kondensator keinem „Verschleiß“ durch Laden und entladen aufweist.
Bei meinem letzten Fahrrad hat das Standrücklicht über die gesammte Fahrradlebensdauer von ca 10 Jahren gehalten.
Nun ist bei meinem neuen Fahrrad die Standlichfunktion nach ca. 12 Monaten ausgefallen. Mein Händler meint, dass es sich hier um „normalen Verschleiß“ handelt, den ich zu akzeptieren habe. Seiner Meinung nach fällt dieser Defekt an den Lampen nicht unter die Gewährleistung und er bietet mir als einzige Option an, dass ich bei ihm neue Lampen kaufe.
Das ganze stimmt mich sehr unglücklich, da die Lampen im Einzelkauf ca. 80 Euro kosten. Bevor ich mich nun zähneknirschend darauf einlasse, wollte ich gerne von einem Auskenner in Sachen Gewährleistung hören, ob die Aussage meines Fahrradhändlers korrekt ist oder ob ich ggf. handfeste Argumente in Feld führen kann, mit denen ich ihn in die Pflicht nehmen kann.
Wenn Sie mir hier argumentatives Futter liefern könnten, wäre das super.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Beste Grüße
Andreas Theil