ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
Gilt gesetzliche Gewährleistung für rein dienstliche freiberufliche Tätigkeiten (System-Softwareentwicklung/Analyse/Beratung)? Wenn ja welche Verjährungsfrist im jeweiligen Fall gilt?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
Gilt gesetzliche Gewährleistung für rein dienstliche
freiberufliche Tätigkeiten
(System-Softwareentwicklung/Analyse/Beratung)?
es gibt eine Gewährleistung bei Kauf- und Werkverträgen. Mit Freiberuflich hat das nichts zu tun.
Die Frage ist so wie " Ist es Nachts kälter als draußen?"
S.J.
Jedem Geschäft liegt ein Vertrag zugrunde, der gewisse gesetzlich geregelte Folgen hat. Auch Steuer ist eine Folge.
Normalerweise steht das in den AGBs der Firma, die sich an gesetzliche Vorlagen, zum Schutz beider Seiten (z.B. Zahlungsverzug), hält. Sind die AGBs individuell, und der Kunde unterschreibt den Auftrag (sofern nicht unlautere Bedingungen darin enthalten sind), gilt der geschlossene Vertrag. Fristen kommen auf den Fall an, um was es geht, steht auch im BGB.
Hallo Partinis,
ich bin kein Jurist und habe selbst noch keine entsprechenden Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht. Daher antworte ich nach bestem Wissen und Gewissen ohne Anspruch auf Gewähr:
Gewährleistung gibt es nur auf ein Produkt oder Gewerk. Eine Dienstleistung wird in der Regel in einer Zeiteinheit (pro Stunde oder pro Tag) abgerechnet. Dahinter steckt im Vertrag i.d.R. kein definierter zu erzielender Wert.
Ich empfehle Deinen Vertrag - insbesondere bei Software-Entwicklung - dahingehend (ev. durch einen externen Experten) zu prüfen!
Trotzdem muss man einen Punkt bei der Dienstleistung beachten. Man darf keine grob fahrlässigen Fehler machen - also wieder besserem Wissens eine für den Kunden schädliche Leistung abliefern. Wenn der Kunde diese grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, dann kann er den dadurch eingetretenen Schadenswert einklagen. Das hat aber nichts mit Gewährleistung zu tun und ist in meiner Dienstleistungswelt in 5 Jahren noch nie aufgetreten.
Ich hoffe, dies hilft weiter !
Gruß,
Volker (Obelix0708)
keine Ahnung - sorry
Hallo,
keine Ahnung, würde mich da nur auf die Aussage eines kundigen Anwalts verlassen.
Viel Erfolg.
Hallo,
diese Frage kann ich leider nicht beantworten.
Mein Spezialgebiet ist Gewährleistung und Garantie nach Verkauf.
MfG
W.A.
Tut mir leid, dass ich so spät antworte. Und leider kann ich dir auch zu dem Thema überhaupt nix sagen.
Liebe Grüße