Gewährleistung für freiberufliche Tätigkeit

Gilt gesetzliche Gewährleistung für rein dienstliche freiberufliche Tätigkeiten (System-Softwareentwicklung/Analyse/Beratung)? Wenn ja welche Verjährungsfrist im jeweiligen Fall gilt?
Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

Gilt gesetzliche Gewährleistung für rein dienstliche
freiberufliche Tätigkeiten

Du meinst, bei einem Freiberufler mit Dienstvertrag? Oder doch Werkvertrag?

(System-Softwareentwicklung/Analyse/Beratung)? Wenn ja welche
Verjährungsfrist im jeweiligen Fall gilt?

Da das Thema nicht ganz trivial ist, empfehle ich Recht für Software- und Webentwickler vom Galileo Verlag.
http://www.galileocomputing.de/katalog/buecher/titel…

Gruß

osmodius

Es gibt auch hier eine Gewährleistung die sich nach dem BGB und dem HGB richtet - in der Regel 2 Jahre, wenn sie nicht via Vertrag verkürzt werden. Meistens ist das mit der Gewährleistung bei Dienstleistungen aber so eine Sache, wenn das Ergebnis nicht irgendwie fassbar ist.

Häufiger zum Tragen kommen aber Schadensersatzansprüche. Hier beträgt die Frist 3 Jahre ab Ende des Jahres gerechnet, in welchem die Leistung erbracht wurde - es sei denn im Vertrag direkt werden andere Fristen zwischen den Parteien vereinbart.

Gruß,
Alexandra

Es gibt auch hier eine Gewährleistung die sich nach dem BGB
und dem HGB richtet - in der Regel 2 Jahre, wenn sie nicht via
Vertrag verkürzt werden. Meistens ist das mit der
Gewährleistung bei Dienstleistungen aber so eine Sache, wenn
das Ergebnis nicht irgendwie fassbar ist.

da muss mein gesetz wohl veraltet sein. wo findet man die vorschriften für die gewährleistung von 2 jahren bei dienstleistungen ?

Es gibt auch hier eine Gewährleistung die sich nach dem BGB
und dem HGB richtet - in der Regel 2 Jahre, wenn sie nicht via
Vertrag verkürzt werden. Meistens ist das mit der
Gewährleistung bei Dienstleistungen aber so eine Sache, wenn
das Ergebnis nicht irgendwie fassbar ist.

Häufiger zum Tragen kommen aber Schadensersatzansprüche. Hier
beträgt die Frist 3 Jahre ab Ende des Jahres gerechnet, in
welchem die Leistung erbracht wurde - es sei denn im Vertrag
direkt werden andere Fristen zwischen den Parteien vereinbart.

Und jetzt das Ganze für eine Implementierung, die auf offener Software (Apache, was auch immmer) aufsetzt und bei der der Schadenersatzanspruch oder auch nur der Nachbesserungsanspruch in der Ursache bei genau dieser offenen Software zu suchen ist.

Wenn das Ergebnis einer IT-Dienstleistung nicht irgendwie fassbar ist, dann hat mindestens eine Seite was falsch gemacht (Stichwort: Lasten-/Pflichtenheft). Aber wie schon geschrieben: Die Welt ist nicht nur schwarz und weiß und es werden nicht aus Langeweile dicke Bücher zu der Thematik, speziell in der IT, geschrieben.

Gruß

osmodius

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Ich stimme Dir zu, aber es gibt leider genug ITler, gerade auch die vielen „Kleinen“ die das mal so nebenbei machen, die diese Hefte nicht ausreichend führen :o(

Man sollte sich wirklich vorher ausreichend mit der Fachliteratur hierzu beschäftigen um die Masse der möglichen Haken zu vermeiden.

und so lange mir der Kunde die Option auf Nachbesserung gibt, würde ich diese wenn irgendwie vertretbar wählen. Ne Schadensersatzklage ist weitaus nervenaufreibender und langwieriger und beschäftigt einen auch ein paar Tage.

Gruss,
Alexandra