Gewährleistung / Garantie

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage, ob mir jemand der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie erläutern kann. Ich weiß das Gewährleistung gesetzlich festegeschrieben ist auf 24 Monate und Garantie jeder machen kann wie er will.

Aber angenommen man kauft einen Artikel und stellt vor dem Gewährleistungende / Garantieende fest, dass ein defekt auftritt der vorher nciht war. Wer ist dann dafür zuständig? Der Verkäufer (Gewährleistung) oder der Hersteller ( Garantie).

Als Besitzer muss ich beim einen Nachweisen dass der Defekt schon beim Verkauf da war, wobei das eigentlich nie machbar ist, oder?

Bin gespannt die Experten dazu meinen.

Des weiteren würde mich interessieren, reicht es den Gewährleistungsfall / Garantiefall mitzuteilen innerhalb der Frist? Was ist wenn das ganze sagen wir 2 Tage vor Ende eintritt? Ich teile es beiden Mit Händler und Hersteller, da ich mir nciht sicher bin ob es ein Garantiefall oder ein Gewährleistungsfall ist. Können die sich dann rausreden das die Zeit um ist?

Besten Dank an alle

Hi

ich habe mal eine Frage, ob mir jemand der Unterschied
zwischen Gewährleistung und Garantie erläutern kann.

Hier ist es gut erklärt, finde ich: FAQ:1152

Aber angenommen man kauft einen Artikel und stellt vor dem
Gewährleistungende / Garantieende fest, dass ein defekt
auftritt der vorher nciht war. Wer ist dann dafür zuständig?
Der Verkäufer (Gewährleistung) oder der Hersteller (
Garantie).

Wenn Garantie noch gilt, würde ich es dort probieren, da sie meistens kulanter und unkomplizierter sind. Der Verkäufer ist aber grundsätzlich zuständig.

Als Besitzer muss ich beim einen Nachweisen dass der Defekt
schon beim Verkauf da war, wobei das eigentlich nie machbar
ist, oder?

Doch, teilweise ist es machbar, sehr gut sogar. Aber nicht immer, klar. Ein wenig guter Wille seitens des Herstellers macht es einfacher.

Des weiteren würde mich interessieren, reicht es den
Gewährleistungsfall / Garantiefall mitzuteilen innerhalb der
Frist?

Bei Gewährleistung müsste es reichen, da die 24 Monate Frist ja eine Verjährungsfrist ist. Die Verjährung müsste durch die Geltendmachung unterbrochen werden. Da ich aber kein Experte bin, korrigiert mich hier ggf. bitte. Da Garantie freiwillig ist, kann der Hersteller sich vielleicht rausreden, die meisten sind da aber recht kulant.

Gruß,
Andreas

Hallo,

Aber angenommen man kauft einen Artikel und stellt vor dem
Gewährleistungende / Garantieende fest, dass ein defekt
auftritt der vorher nciht war. Wer ist dann dafür zuständig?
Der Verkäufer (Gewährleistung) oder der Hersteller (
Garantie).

Wenn Garantie noch gilt, würde ich es dort probieren, da sie
meistens kulanter und unkomplizierter sind. Der Verkäufer ist
aber grundsätzlich zuständig.

nein. Der Verkäufer ist grundsätzlich nur für Mängel zuständig, die bei Gefahrübergang bestanden. Wenn, wie hier, "ein Defekt auftritt, der vorher nicht war , dürfte kein Anspruch gegen den Verkäufer bestehen.

Gruß

S.J.

Hi

nein. Der Verkäufer ist grundsätzlich nur für Mängel
zuständig, die bei Gefahrübergang bestanden. Wenn, wie hier,
"ein Defekt auftritt, der vorher nicht war , dürfte kein
Anspruch gegen den Verkäufer bestehen.

Das gilt ja eben nachzuweisen. Ob der (nun sichtbare) Defekt auf ein Mangel zurückzuführen ist, der bei Gefahrübergang schon bestand oder nicht. Nur weil der Käufer den Defekt jetzt bemerkt hat, heißt es nicht, dass es nicht bereits beim Kauf vorlag.

Selber schon paar mal erlebt. Aussagen einer unabhängigen Reparaturwerkstatt helfen da sehr. Oft genug ist es aber leider nicht nachweisbar, dann kann man natürlich keine Ansprüche geltend machen.

Gruß,
Andreas

Hallo,

nein. Der Verkäufer ist grundsätzlich nur für Mängel
zuständig, die bei Gefahrübergang bestanden. Wenn, wie hier,
"ein Defekt auftritt, der vorher nicht war , dürfte kein
Anspruch gegen den Verkäufer bestehen.

Das gilt ja eben nachzuweisen. Ob der (nun sichtbare) Defekt
auf ein Mangel zurückzuführen ist, der bei Gefahrübergang
schon bestand oder nicht. Nur weil der Käufer den Defekt jetzt
bemerkt hat, heißt es nicht, dass es nicht bereits beim Kauf
vorlag.

„vorher nicht war“ ist nicht gleich „vorher nicht bemerkt“. „Vorher nicht war“ heißt Defekt war nicht von Anfang an vorhanden sondern ist später aufgetreten.

Gruß

S.J.