Hallo,
A hat sich vor einiger Zeit von B (privat) ein Auto gekauft. B hat sich, sagen wir mal im April, das Auto vom Händler C gekauft und hat eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie bei der Versicherung D, die 40% von Schädensfällen übernimmt, abgeschlossen.
A hat noch nicht den Wagen umgemeldet und ist somit noch auf B zugelassen.
Nach kurzer Zeit stellt sich raus, dass z.B. die Injektoren vom Motor defekt sind. Reperatur würde 1000-2000€ kosten.
A fragt sich ob die gesetzliche Gewährleistung oder die Gebrauchtwagengarantie(in den AGB steht nicht, dass die Versicherung nur für den Unterzeichner gilt) für das Auto oder nur für B gilt. Was kann A machen, wenn der Händler C sich sturr stellt?
Vielen Dank für eure Hilfe