Hallo,
A hat sich vor einiger Zeit von B (privat) ein Auto gekauft. B hat sich, sagen wir mal im April, das Auto vom Händler C gekauft und hat eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie bei der Versicherung D, die 40% von Schädensfällen übernimmt, abgeschlossen.
A hat noch nicht den Wagen umgemeldet und ist somit noch auf B zugelassen.
Nach kurzer Zeit stellt sich raus, dass z.B. die Injektoren vom Motor defekt sind. Reperatur würde 1000-2000€ kosten.
A fragt sich ob die gesetzliche Gewährleistung oder die Gebrauchtwagengarantie(in den AGB steht nicht, dass die Versicherung nur für den Unterzeichner gilt) für das Auto oder nur für B gilt. Was kann A machen, wenn der Händler C sich sturr stellt?
ich würde sagen beides gilt nur für den Vertragspartner, bei Weiterverkauf bleibt das nicht am Auto kleben.
Evtl. lassen sich solche Rechte abtreten und so übertragen, aber dass ist wohl nicht der Fall.
Weiss ich nicht. Aber es dürfte schon so sein, dass Du der Besitzer bist, da der Kauf über die Bühne ging. Die Meldung beim Amt ist davon unabhängig. So wird es min. die Versicherung auslegen.
Viel Glück bei deinen Bemühungen.
Hallo Alex!
Du hast geschrieben:
„A hat sich vor einiger Zeit von B (privat) ein Auto gekauft.“
Damit hat - meiner Meinung nach - A gegenüber B gewisse Gewährleistungsansprüche. „Gewisse“ schreibe ich, weil ich nicht weiß, was die beiden Leute A udn B in ihrem Kaufvertrag stehen haben.
Ich meine, daß A gegenüber C keinerlei Ansprüche hat, da C dem A das Auto ja nicht verkauft hat. Es ist auch völlig egal, auf wen das Auto jetzt zugelassen ist.
Wenn der Händler C sich dem A gegenüber kulant, entgegenkommend, zeigt, ist es ja gut. Aber aufkommen muß er A gegenüber für gar nichts.
Tut mir leid !
Herzliche Grüße
Bernhard
Hallo, in diesem Fall kann er nur noch den Rechtsweg beschreiten.
Die Gewährleistung wird per Gesetz geregelt. Garantieleistungen sind vertragliche Zusatzleistungen, für die der Garantierende grade steht. Fragwürdig hierbei allerdings manchmal ob dieser Solvent genug ist, um hierfür auf zu kommen.
sofort informieren, daüber mit dem Händler reden ist das Beste, er soll sich eigentlich nicht sturr stellen, er soll es regeln, falls sie das Auto noch gebrauchen können.
Hier würde ich zunächst die AGB (das sog. Kleingedruckgte) überprüfen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung einen Halterwechsel nicht in den AGB stehe hat. Ich geh daher davon aus, dass eine Versicherung bei Halterwechsel nicht automatisch auf den neuen Eigentümer übergeht.
Hier würde ich zunächst die AGB (das sog. Kleingedruckte) überprüfen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung einen Halterwechsel nicht in den AGB stehe hat. Ich geh daher davon aus, dass eine Versicherung bei Halterwechsel nicht automatisch auf den neuen Eigentümer übergeht.