Hallo zusammen,
es soll seit einiger Zeit eine Regelung bestehen, daß ein Neuwagenfahrer seinen PKW auch zu freien Werkstätten bei fälligen Jahresinspektionen kann, ohne seine Gewährleistungsansprüche zu verlieren.
Öl und Filterwechsel kann ja schließlcih auch eine Nicht-Markenwerkstatt.
Stimmt das (erstere)
Michael
Hi,
zunächst mal ein wenig Lektüre zum Thema Garantie und Sachmangelhaftung: FAQ:1152
Ergo: die Sachmangelhaftung kann der Verkäufer (und nur der ist davon betroffen) nicht ablehnen. Eine Garantie (meist vom Hersteller gegeben) kann aber sehr wohl an bestimmte Vorraussetzungen geknüpft sein, u.a. daß das Fahrzeug nach Plan gewartet wird (Inspektionen).
Gruß Stefan
es soll seit einiger Zeit eine Regelung bestehen, daß ein
Neuwagenfahrer seinen PKW auch zu freien Werkstätten bei
fälligen Jahresinspektionen kann, ohne seine
Gewährleistungsansprüche zu verlieren.
Öl und Filterwechsel kann ja schließlcih auch eine
Nicht-Markenwerkstatt.
Stimmt das (erstere)
Michael
Hi Stefan,
kann ein Hersteller das denn an eine Wartung durch ausgesuchte = seine Vetragshändler bzw. Werkstätten binden?
Danke
Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Natürlich kann er, denn ein Hersteller muss überhaupt keine Garantie geben. Die deutschen Automobilhersteller, wie z.B. VW waren sich in den letzten Jahren auch nicht zu blöd, die Garantie ganz abzuschaffen (ich glaube die haben das mittlerweile wieder revidiert - weiß ich aber nicht auswendig).
Gruß
Tom