Info von Stiftung Warentest
Hi!
Info von Stiftung Warentest vom 20.10.2009:
" Gewährleistung und Garantie:
Wird Quelle abgewickelt, laufen Ihre Gewährleistungsrechte, die sich stets gegen den Verkäufer richten, ins Leere. Das ist dann nicht so schlimm, wenn Sie für das Gerät eine Garantie des Herstellers haben. Können Sie Quelle etwa wegen eines Mangels nicht mehr in Anspruch nehmen, haben Sie immerhin noch den Hersteller als Ansprechpartner für Reklamationen. Sie sollten prüfen, ob es für Ihre bei Quelle gekauften Geräte eine solche Herstellergarantie gibt, auf welche Geräteteile sie sich erstreckt und wie lange sie dauert. Gilt die Garantie nur für eine Quelle- Handelsmarke (z.B. Privileg) und nicht gegenüber dem Hersteller, laufen Ihre Ansprüche allerdings ins Leere, wenn die Marke endgültig untergeht.
Tipp:
Wollen Sie jetzt noch einen Mangel reparieren lassen und fordert Quelle Sie auf, die Ware einzuschicken, sollten Sie anstelle der Reparatur auf einen Umtausch der alten gegen neue, mangelfreie Ware drängen. Denn wird der Geschäftsbetrieb während der Reparaturzeit eingestellt, könnte es schwierig werden, Ihre Waren aus der Insolvenzmasse wieder zurück zu erhalten. Verweigert Quelle ein Neugerät und besteht darauf, die mangelhafte Ware zu reparieren, nehmen sie besser die Garantie des Herstellers in Anspruch und schicken das Gerät dorthin zur Reparatur. Fragen Sie den Hersteller aber zuvor, wer die Versandkosten zahlen soll."
Vielen Grüße
Falke