Hallo Leute,
angenommen K kauf privat beim Händler V ein gebrauchtes Auto.
Nach 5 Monaten wird ein Schaden festgestellt (kein Verschleissteil).
Nun fodert der K den V auf, den Mangel zu beseitigen, bzw. die Reparatur zu bezahlen.
Der V sagt aber dass der Schaden erst nach Übergabe des Fahrzeugs entstanden ist (also kein Gewährleistungsfall).
Wie ist das nun mit der Beweispflicht?
Will der V sich entlasten besteht doch eigentlich nur die Möglichkeit einen Gutachter zu bestellen. Da er in der Beweispflicht ist, muss der V diesen Gutachter auch bezahlen. Seh ich das richtig?
Abwandlung:
Der Gutachter stellt fest, dass der Schaden nach Übergabe eingetreten ist. Kann der V die Gutachterkosten nun vom K zurückverlangen?
- Abwandlung
Tritt der Schaden erst nach 7 Monaten ein ist der K in Beweispflicht.
Das heisst um festzustellen ob der Mangel schon bei Übergabe besteht muss der K nun diesen Gutachter bezahlen oder? Kommt nun raus, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand kann er dann die Gutachterkosten vom V zurückverlangen?
Schon mal vielen Dank für Eure Antworten.
LG
Markus