Gewährleistung Gebrauchtwagen

Hallo,

habe eine dringende Anfrage.

Habe Oktober 02 einen Gebrauchtwagen, Ford Mondeo V6, damals 20000 KM, heute 30.000 KM gekauft, Baujahr 99 von einem freien Händler (kein Privatmann).
Heute bei der Inspektion hat sich ergeben, dass hinten rechts der an den Bremsen Flüssigkeit austritt und hinten links die Handbremse keine Funktion hat (evtl. gleiches Problem wie rechts?).
Meine Frage: Inwiefern muss der Verkäufer dafür noch haften? Was kann ich da jetzt machen?
Bin für jede Hilfe sehr dankbar, will KEINE Rechtsauskunft sondern nur ein paar Tips :wink:

Danke, grüße Maik

Hallo,
obwohl du keine rechtliche hinweise willst trotzdem einer:
Normalerweise tritt die beweislastumkehr (also das du beweispflichtig bist, das der schaden schon vorher da war) bei gefahrübergang (also bei übergabe von geld und ware) ein. anders sieht es in deinem fall aus. dadurch das du bei einem haendler gekauft hast tritt §476 in kraft, der besagt das die beweislast erst nach 6 Monaten umkehrt. Gut auch diese Zeit ist verstrichen. ABER: Meine Schwester hatte das selbe problem, ihr auto, vom haendler gekauft, ging nach nem dreiviertel jahr kaputt, auspuff und bremsen, sie ist dann zum haendler hin, hat gemeint das es so ja wohl nicht gehen koenne und er war einsichtig. letztendlich haben die sich dann drauf geeinigt, dass sie nur die teile zu zahlen hat die arbeitsstunden, der groessere posten, wurde vom haendler getragen. sprich einfach mal mit dem verkaeufer…
gruesse
Raoul

Hi!

das Thema Beweislastumkehr wurde ja bereits ausgeführt.
Ferner handelt es sich bei den Bremsen um Verschleißteile.
Ich denke nicht, dass Du hier eine realitische Chance hast. Fragen kostet natürlich ncihts und ich würde den Händler einmal freundlich darauf ansprechen.

Grüße,

Mathias

habe eine dringende Anfrage.

Habe Oktober 02 einen Gebrauchtwagen, Ford Mondeo V6, damals
20000 KM, heute 30.000 KM gekauft, Baujahr 99 von einem freien
Händler (kein Privatmann).
Heute bei der Inspektion hat sich ergeben, dass hinten rechts
der an den Bremsen Flüssigkeit austritt und hinten links die
Handbremse keine Funktion hat (evtl. gleiches Problem wie
rechts?).
Meine Frage: Inwiefern muss der Verkäufer dafür noch haften?
Was kann ich da jetzt machen?
Bin für jede Hilfe sehr dankbar, will KEINE Rechtsauskunft
sondern nur ein paar Tips :wink:

Danke, grüße Maik

Hallo,

also erstmal vielen Dank für die bisherigen 2 Antworten!!!
Ich weiss jetzt genau, was es ist,
hinten links ist der Bremssattel „undicht“ - es tritt Flüssigkeit aus und rechts ist die Handbremsmechanik kaputt, muss auch der Bremssattel gewechselt werden… Kosten bei ATU: 521 Euro Teile und Lohn :frowning:
Bei einem 4 Jahre alten Auto mit 30.000 KM darf das ja wohl noch nicht kaputt sein, Verschleissteil hin oder her, oder?

Grüße Maik

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

sollte sicher nicht, aber so ungewöhnlich ist das nach 4 Jahren nun auch wieder nicht.

Gruß,
Micha

Hi!

Natürlich ist das ärgerlich und, ohne das jetzt generell propagieren zu wollen, hättest Du den Wagen bei Ford gekauft, wäre das sicherlich kein Thema.
Der freie Händler, möglichst noch ohne eigene Werkstatt, hingegen wird Dir vermutlich kaum entgegenkommen.
Wie gesagt: Fragen kostet nichts, aber Bremsen sind nun mal Verschleißteile und wie willst Du belegen, dass die Bremssättel bereits zum Kaufzeitpunkt defekt waren?

Jetzt weisst Du wenigstens, weshalb ein Ford billiger ist, als ein Mercedes…

Grüße,

Mathias

also erstmal vielen Dank für die bisherigen 2 Antworten!!!
Ich weiss jetzt genau, was es ist,
hinten links ist der Bremssattel „undicht“ - es tritt
Flüssigkeit aus und rechts ist die Handbremsmechanik kaputt,
muss auch der Bremssattel gewechselt werden… Kosten bei ATU:
521 Euro Teile und Lohn :frowning:
Bei einem 4 Jahre alten Auto mit 30.000 KM darf das ja wohl
noch nicht kaputt sein, Verschleissteil hin oder her, oder?

Grüße Maik

Hi!

das Thema Beweislastumkehr wurde ja bereits ausgeführt.
Ferner handelt es sich bei den Bremsen um Verschleißteile.
Ich denke nicht, dass Du hier eine realitische Chance hast.
Fragen kostet natürlich ncihts und ich würde den Händler
einmal freundlich darauf ansprechen.

Grüße,

Mathias

habe eine dringende Anfrage.

Habe Oktober 02 einen Gebrauchtwagen, Ford Mondeo V6, damals
20000 KM, heute 30.000 KM gekauft, Baujahr 99 von einem freien
Händler (kein Privatmann).
Heute bei der Inspektion hat sich ergeben, dass hinten rechts
der an den Bremsen Flüssigkeit austritt und hinten links die
Handbremse keine Funktion hat (evtl. gleiches Problem wie
rechts?).
Meine Frage: Inwiefern muss der Verkäufer dafür noch haften?
Was kann ich da jetzt machen?
Bin für jede Hilfe sehr dankbar, will KEINE Rechtsauskunft
sondern nur ein paar Tips :wink:

Danke, grüße Maik