Gewährleistung Gebrauchtwagen

Hallo!
Nehmen wir mal an, jemand kauft bei einem Gebrauchtwagenhändler ein altes Auto (z.B. Bj 96) für ca. 1600 €. Gewährleistung = 1 Jahr. Seit dem Kauf traten diverse Mängel auf, die auch beseitigt wurden (Kühlerthermostat defekt, Tankdeckel defekt). Unwichtige Mängel, wie kaputte Schlösser (außer Fahrertür), die nach Kauf festgestellt wurden, wurden nicht beanstandet. Doch plötzlich kommt regelmäßig Kühlwasser abhanden. Dies kann schon sein Anfang an sein, wurde aber erst nach einigen Monaten druch Beobachtung festgestellt. Der Verkäufer weigert sich auf seine Kosten zu reparieren.

Kann der Käufer dies im Rahmen der Gewährleistung verlangen?

Hallo,

regelmäßig Kühlwasser abhanden. Dies kann schon sein Anfang an
sein, wurde aber erst nach einigen Monaten druch Beobachtung
festgestellt. Der Verkäufer weigert sich auf seine Kosten zu
reparieren.

Kann der Käufer dies im Rahmen der Gewährleistung verlangen?

wenn er den Beweis antritt, dass der Defekt auf einen Mangel beruht, der bereits bei Übergabe vorhanden war, dann ja. Sonst nicht.

Gruß

S.J.

Danke S.J. für die Antwort.

Innerhalb der ersten sechs Monate liegt doch die Beweislast beim Verkäufer, richtig?
Thx

Hallo,

Innerhalb der ersten sechs Monate liegt doch die Beweislast
beim Verkäufer, richtig?

nein, das ist so nicht richtig. Die Beweislast, dass es der Defekt auf einen Sachmangel und nicht etwa Verschleiß, Fehlbedienung, Missbrauch etc. beruht, liegt immer beim Käufer. Kann der Käufer das beweisen, wird davon ausgegangen, dass der Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.

Siehe Urteil des BGH:

http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/viiizr329…

Gruß

S.J.