Gewährleistung Gebrauchtware 24 Monate nach BGH?

Erst jetzt stoße auf einen Artikel
http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistungs…

nach dem die Gewährleistungsverkürzung auf 1 Jahr nach dem BGH Urteil vom 15.11.2006, Aktenzeichen: VIII ZR 3/06 in AGB unwirksam sein soll.

Und offenbar sind alle regelmäßig verwendete Formulierungen in Angeboten AGB, egal ob dies beabsichtigt wird oder nicht.

Sehe ich das richtig, dass die Gewährleistung für gewerbliche Verkäufer auch bei Gebrauchtware grundsätzlich 24 Monate betragen muss, es sei denn, es wird ein langer Rattenschwanz von Ausnahmen nach § 309 Nr. 7 a und b angegeben?

Macht es rechtlich einen Unterschied ob eine Gewährleistung von 24 Monaten oder 2 Jahren angegeben wird?

Sehe ich das richtig, dass die Gewährleistung für gewerbliche
Verkäufer auch bei Gebrauchtware grundsätzlich 24 Monate
betragen muss, es sei denn, es wird ein langer Rattenschwanz
von Ausnahmen nach § 309 Nr. 7 a und b angegeben?

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ich finde die Entscheidung übrigens - anders als der Autor des von dir zitierten Artikels - nicht überraschend, denn d§ 309 Nr. 7 a und b sind ja allgemein bekannt und kein Geheimnis. Außerdem lernt jeder Jurastudent im Rahmen seiner ersten BGB-Vorlesung (wenn diese BGB-AT ist, wie es meistens sein wird), dass es eine geltungserhaltende Reduktion bei AGB nicht gibt. Wenn eine Klausel unwirksam ist, dann ganz. Stichwort zum Nachlesen: blue-pencil-Test.

Levay

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

? Was mit was?

denn d§ 309 Nr. 7 a
und b sind ja allgemein bekannt

Unter Jurastudenten vermutlich - aber unter Rechtslaien?

Für mich (als Rechtslaie) macht eine Haftung bei Personenschäden durch ein defektes Auto ja auch Sinn. Aber kann z. B. von einem Buch überhaupt ein Personenschaden ausgehen? Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass jemand es sich auf die Zehen fallen lässt, wofür aber kein Mangel am Buch verantwortlich wäre.

dass es
eine geltungserhaltende Reduktion bei AGB nicht gibt.

Das ist zu hoch für mich - was ist eine „geltungserhaltende Reduktion“?

Das Problem sind auch insbesondere die „unfreiwilligen“ und ungeplanten AGB, dass regelmäßige verwendete Floskeln u. U. als AGB angesehen werden.

Aber ich schließe aus dem zitierten Artikel und dieser Antwort, dass alle Verkäufer, egal ob von Neu- oder Gebrauchtware 24 Monate (oder 2 Jahre?) Gewährleistung zu stellen haben.

Stephanie

Die Sache ist eiliger, als ich dachte

http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=Abmahnun…

Die e-Tail GmbH mahnt falsche Gewährleistungsklauseln bei eBay ab