Hi Leute
Jemand hat sich vor 7 Monaten ein gebrauchtes Mountainbike gekauft (Rechnung ist vorhanden). Jetzt ist der Rahmen an einer Stelle durchgebrochen. Dieses geschah im normalen Betrieb. Also kein Sturz oder so.
Der Fahrradhändler lehnt jede Haftung ab, da es sich um Gebrauchtware handelt.
Ist es nicht so, dass Händler auch auf Gebrauchtware 1 Jahr Gewährleistung geben müssen? Und würde der oben genannte Schaden nicht darunter fallen? Also, ist der Händler verpflichtet den Schaden zu beseitigen oder nicht?
Gruß
schatten
Hallo,
Jemand hat sich vor 7 Monaten ein gebrauchtes Mountainbike
gekauft (Rechnung ist vorhanden). Jetzt ist der Rahmen an
einer Stelle durchgebrochen. Dieses geschah im normalen
Betrieb. Also kein Sturz oder so.
Der Fahrradhändler lehnt jede Haftung ab, da es sich um
Gebrauchtware handelt.
Falsche Argumentation.
Ist es nicht so, dass Händler auch auf Gebrauchtware 1 Jahr
Gewährleistung geben müssen? Und würde der oben genannte
Schaden nicht darunter fallen? Also, ist der Händler
verpflichtet den Schaden zu beseitigen oder nicht?
Gewährleistungsansprüche ergeben sich nur aus Sachmängeln, die bei Gefahrübergang/Kauf schon vorhanden waren. Die Beweislast, dass dies der Fall war, liegt grundsätzlich beim Käufer. Nur wenn der Beweis erbracht werden kann, muss der Verkäufer nachbessern. In der Praxis stellt sich hier das Problem, dass es schwierig bis unmöglich ist den Beweis anzutreten, dass eine Sache schon bei Kauf mangelhaft war, aber trotzdem 7 Monate funktioniert hat.
Gruß
S.J.
Hi Steve
Der Fahrradhändler lehnt jede Haftung ab, da es sich um
Gebrauchtware handelt.
Falsche Argumentation.
Und hilft mir das in irgendeiner Weise?
Gewährleistungsansprüche ergeben sich nur aus Sachmängeln, die
bei Gefahrübergang/Kauf schon vorhanden waren.
Innerhalb von 7 Monaten verschleißt doch ein Fahrradrahmen nicht so extrem, dass er einfach durchbrechen kann, oder? Also muss doch zumindest schon eine Korrosion oder so vorgelegen haben oder nicht? Immerhin ist das ein Mountainbike und dieser jemand ist damit nur auf normalen Straßen gefahren. Im Gelände und unter Belastung wäre ihm das Fahrrad vermutlich schon viel früher unterm Arsch weggebrochen.
Gruß und Danke
schatten
Hallo,
Innerhalb von 7 Monaten verschleißt doch ein Fahrradrahmen
nicht so extrem, dass er einfach durchbrechen kann, oder? Also
muss doch zumindest schon eine Korrosion oder so vorgelegen
haben oder nicht?
kann schon sein. Muss im Zweifelsfall aber trotzdem bewiesen werden. Kann ja auch Überlastung gewesen sein.
Fakt ist und bleibt aber, dass der Verkäufer die Sache nur mangelfrei zu übergeben hat aber nicht dafür einzustehen hat, dass diese eine bestimmte Zeit „halten“ muss.
Gruß
S.J.
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Hi Steve
Fakt ist und bleibt aber, dass der Verkäufer die Sache nur
mangelfrei zu übergeben hat aber nicht dafür einzustehen hat,
dass diese eine bestimmte Zeit „halten“ muss.
Alles klar. Also Pech gehabt.
Danke für Deine schnelle und verständliche Hilfe.
Gruß
schatten
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