Hallo Leute,
zwei Fragen zur Gewährleistungsfrist für neue Häuser (also entweder die 2 Jahre nach VOB oder die 5 nach BGB):
-Wann fängt die an zu laufen (Vertragsdatum, Einzug, Grundbucheintrag,…) und wann endet sie (taggenau nach Ablauf der Zeit, zum Monatsende, zum Jahresende…)?
-Welche Teile des Hauses sind darin eingeschlossen (also Sachen wie Fenster, Türen, Duschabfluß etc.)? Gibt es da feste Regeln oder Anhaltspunkte?
Falls die Vertragsgestaltung Einfluß hat, geht von einem Standard-Notarvertrag ohne spezielle Haken und Ösen aus.
Vielen Dank für etwas Erleuchtung,
Kubi
hi,
also ich bin zwar schon lange hier angemeldet aber jetzt das erste mal im forum, mal sehen ob das klappt
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nun zu deiner frage:
Gewährleistungen fangen immer mit dem Tag der ABNAHME des Hauses, Gebäudes, Bauteils oder was auch immer an, die Gewährleistungszeit läuft entweder nach gestzl. Bestimmungen (VOB 2 Jahre, BGB 5 Jahre) - bin allerdings nicht ganz auf dem laufenden ob sich da was seit anfang des jahres geändert hat - wegen der fristen - , oder in den lt. Bauvertrag angegebenen Verjährungsfristen - können immer nur verlängert werden, also nie weniger als 2 Jahre bei VOB Verträgen oder 5 Jahre bei BGB V.,
so und nun zu Notarverträgen, auch da drin müsste stehen stehen wie lange die Verjährung der Gewährleistung ist, im allg. 5 Jahre ab ABNAHME des Gebäudes durch den Verkäufer, oder halt länger (sieh in den Vertrag), da ein notarvertrag über Immobilien etc. im allg. immer ein BGB Vertrag ist, ist auch die Gewährleistung nie kürzer als 5 Jahre,
ABNAHME bedeutet immer einen !!tatsächlichen Vorgang der Entgegennahme bzw. Übernahme der tatsächlichen Sachherrschaft des Kaufgegenstandes!!, hier also eine Immobilie, sprich du musst also mind. drinne wohnen können, das haus muss fertig sein, dein verkäufer muss dir angezeigt haben das er fertig ist, ihr müsste ein übergabe/ abnahmeprotokoll unterschrieben haben etc. aber dazu gehört dann wohl ein eigener beitrag weil das ist nun auch wieder ein bisschen komplex
uwe