gewährleistung im rahmen der herstellergarantie, w

hallo,
den unterschied zwischen garantie und gewährleistung kenne ich ein wenig. vor dem kauf eines handys habe ich allerdings einige internetanbieter angefragt, ob sie eine garantie anbieten oder eine gewährleistung, da erhielt aber die antwort(von einigen) 2jahre gewährleistung im sinne der herstellergarantie. was würde das beim kauf eines handys bedeuten?

Das bedeutet, dass weder du noch diese Händler sich auskennen.

Es gibt die gesetzlich garantierte „Haftung für Sachmängel“, aus die sich ein gewerblicher Verkäufer auch nicht herausreden kann.

Sinngemäß:
Man hat Anspruch, ein funktionsfähiges Gerät ausgehändigt zu bekommen. Es muss den Angaben entsprechen, es muss für die übliche Verwendung brauchbar sein.

Zeigt sich innerhalb von 24 Monaten nach der Aushändigung, dass das Gerät schon beim Kauf einen (verdeckten) Fehler hatte, dann hat man verschiedene Rechte (Reparatur, Minderung des Kaufpreises,…)

Ein Händler, der sich aus seiner persönlichen Verantwortung herausreden will, ist unseriös. Wenn er sagt: „Nööö, mit Garantie und so hab ICH nix zu tun, das geht alles über den Hersteller“, dann sage man „Nööö, dann kauf ich woanders“.

Die Aussage, man gebe lediglich Gewährleistung im Sinne der Herstellergarantie ist natürlich juristisch wirkungslos, man kann also ruhig da kaufen, muss sich im Falle eines Sachmangels aber darauf einstellen, ein paar Diskussionen mit dem Verkäufer zu haben.