Gewährleistung im Supermarkt

Hallo allesamt,

in Supermärkten, so auch dem der Kette T*, bekommt man beim Kauf einer Ware in der Regel den Spruch „Kassenbon ist Garantiezettel, bitte aufbewaren“ zu hören.

Nun hat Frau X bei T* ein Gerät gekauft und es ist nach 5 Monaten und 3 Wochen kaputt gegangen. Frau X geht zu T, weist auf die Gewährleistung hin (!) und hört von der Verkäuferin zunächst „Wir geben nur 2 Wochen Garantie, Sie müssen das Gerät an den Hersteller einschicken“. Danach wird der Filialleiter geholt, und der wiederholt diesen Spruch.

Nach kurzer Definition der Begrifflichkeiten Gewährleistung und Garantie, schreibt der Filialleiter dennoch auf den Bon „Datum Unterschrift Garantie“ und nimmt das Gerät entgegen; allerdings mit dem Kommentar „da Sie den Garantieschein nicht vorgelegt haben, kann ich das Gerät nicht einsenden und es wird somit nicht reparariert“.

Da nun ja nur noch 1 Woche bis zur 6 Monatsgrenze (Beweislastumkehr) vorliegt, ist die Frage, wie man weiter vorgehen soll, wenn man tatsächlich den (für diesen Fall eigentlich nicht relevanten) Garantieschein des Gerätes vorlegen kann.

Gruss
norsemanna

Als Betroffener in so einem Fall würde ich vor allem darauf achten, dass ich irgendeinen Beweis habe, dass ich das Gerät an dem Datum abgegeben habe. Zudem würde ich darauf achten, dass ich nachweisen kann, dass ich mich nicht auf irgendeine Garantie berufen hätte, sondern einen Sachmangel geltend gemacht habe. Zur Not hätte ich mir das Teil unter den Arm geklemmt und wäre mit einem Zeugen nochmal da vorstellig geworden.

Anscheinend ist das eine Masche von Discountern, ich bekam letzens einen genau zu diesem fiktiven Fall passenden Disput in einem P***-Markt mit. Innerhalb von einer kurzen Zeit nehmen die die Ware als „Umtausch“ zurück, danach kommen dann die Sprüche mit „Müssen SIE zum Hersteller/Importeur einschicken“. Unfug, nicht abwimmeln lassen!