Hallo allesamt,
in Supermärkten, so auch dem der Kette T*, bekommt man beim Kauf einer Ware in der Regel den Spruch „Kassenbon ist Garantiezettel, bitte aufbewaren“ zu hören.
Nun hat Frau X bei T* ein Gerät gekauft und es ist nach 5 Monaten und 3 Wochen kaputt gegangen. Frau X geht zu T, weist auf die Gewährleistung hin (!) und hört von der Verkäuferin zunächst „Wir geben nur 2 Wochen Garantie, Sie müssen das Gerät an den Hersteller einschicken“. Danach wird der Filialleiter geholt, und der wiederholt diesen Spruch.
Nach kurzer Definition der Begrifflichkeiten Gewährleistung und Garantie, schreibt der Filialleiter dennoch auf den Bon „Datum Unterschrift Garantie“ und nimmt das Gerät entgegen; allerdings mit dem Kommentar „da Sie den Garantieschein nicht vorgelegt haben, kann ich das Gerät nicht einsenden und es wird somit nicht reparariert“.
Da nun ja nur noch 1 Woche bis zur 6 Monatsgrenze (Beweislastumkehr) vorliegt, ist die Frage, wie man weiter vorgehen soll, wenn man tatsächlich den (für diesen Fall eigentlich nicht relevanten) Garantieschein des Gerätes vorlegen kann.
Gruss
norsemanna