Ich habe eine Automatik-Armbanduhr von Eurotops Versand (www.eurotops.de) gekauft. Sie lief nach 23 Monaten nicht mehr. Die Uhr wurde eingeschickt. Die Antwort: " Leider können wir Ihnen keinen Ersatz liefern, da der Artikel ausverkauft ist. Eine Reparatur war ebenfalls nicht möglich.
Sie haben seinerzeit diesen Artikel mangelfrei von uns erhalten. Heute nach 23 Monaten, müßen Sie uns gemäß der geltenden Rechtslage nachweisen, dass der Mangel bereits damals bestanden hat."
Ist dies korrekt oder gibt es nicht allgemein eine Garantie von zwei Jahren?
Da in den Kaufbedingungen nur von Gewährleistung gesprochen wird, würde für alle Artikel keine Garantie für eine gewisse Zeit gelten.
Das heißt nach 14 Tagen Rückgaberecht müsste ich das ganze Risiko tragen.
Werner Ortner
Gewährleistung / Garantie
Hallo auch,
mit Gewährleistung und Garantie wird immer wieder gerne verwechselt.
vereinfacht erklärt:
- GEWÄHRLEISTUNG: Bei einem Defekt in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird davon ausgegangen, dass dieser Defekt bereits bei Lieferung vorlag. Der Händler müsste in diesem Falle Gegenteiliges nachweisen, sprich ob der Kunde durch Dummheit / Unachtsamkeit / falsche Bedienung einen Defekt herbeigeführt hätte (Klassiker: Diesel satt Benzin getankt)
Bei einem Defekt NACH 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um: Der Kunde müsste in diesem Falle nachweisen, dass der Artikel von Anfag an defekt gewesen ist, dann hätte er Anspruch auf Reparatur / Nachbesserung / etc. gemäß den (gesetzlichen) Regelungen
Gelingt dieser Nachweis nicht (was wohl in vielen Fällen der Fall sein könnte) kann er nur auf Kulanz des Händlers hoffen.
- GARANTIE: innerhalb der angegebenen Garantiezeit wird der defekte Artikel gemäß den Garantiebedingungen repariert, getauscht, das Geld erstattet, etc. (je nachdem was die Garantiebedingungen aussagen).
Achtung: wenn die Garantiebedingung dem Kunden eine „Kostenbeteiligung“ (z.B. bei Reparaturen am KFZ) „auferlegt“, so kann diese „Kostenbeteiligung“ nicht berechnet werden, wenn ein Gewährleistungsfall vorliegt, der entsprechend der gesetzlichen Regelung für den Kunden kostenfrei handzuhaben wäre.
(Gab auch ein Urteil dazu, wüsste aktuell nur nicht wo ich´s gelesen hab)
So weit allem klar?
Schönen Abend noch
Oliver