Vielleicht könnt ihr mir helfen? Habe vor 5 Monaten ein Auto beim Händler gekauft (Ford Fokus). Nun ist die Servolenkungspumpe kaputt. Trotz Gewährleistung muss ich noch 350 Euro bezahlen, 40 % Kosten des Materials. Ist es aber nicht so, dass ich in den ersten 6 Monaten keine Kosten tragen muss? Muss der Hädler beweisen, dass das Auto bzw. die Pumpe beim Kauf in Ordnung war? Habe nun die Rechnung bekommen. Wie soll ich bloß vorgehen? Wer hat Erfahrungen? Soll ich dem Händler schriftlich mitteilen, dass ich dazu nicht breit bin?
Es gibt eine Schiedsstelle für das Kfz-Handwerk. An die würde ich mich wenden. Wichtig ist aber auch, dass du die Sevopumpe als Beweisstück hast.
Eine Servopumpe ist jedoch grenzwertig, da sie einem gewissen Verscheiß unterliegt.
Deswegen am besten sich an die Schiedsstelle wenden.
Alle Unterlagen kopieren und mitnehmen.
Gruß
Peter
Bin ja nun nicht so der Experte für modernere Fahrzeuge.
( Meine Spezialität sind Oldtimer und Klassiker )
Mach mir aber gerne einen Kopf, wenn du mir mitteilst,
ob du das Auto neu oder gebraucht gekauft hast.
Vielleicht könnt ihr mir helfen? Habe vor 5 Monaten
ein Auto
beim Händler gekauft (Ford Fokus). Nun ist die
Servolenkungspumpe kaputt. Trotz Gewährleistung muss
ich noch
350 Euro bezahlen, 40 % Kosten des Materials. Ist es
aber
nicht so, dass ich in den ersten 6 Monaten keine
Kosten tragen
muss? Muss der Hädler beweisen, dass das Auto bzw. die
Pumpe
beim Kauf in Ordnung war? Habe nun die Rechnung
bekommen. Wie
soll ich bloß vorgehen? Wer hat Erfahrungen? Soll ich
dem
Händler schriftlich mitteilen, dass ich dazu nicht
breit bin?
Danke für Antworten,
LG Lena
Hallo Lena!
Soweit es kenne ist es beim Händler so, Hauptsache das
Auto ist weg,bei einem Serjösen Händler ist es so. Fakt
ist, das es sich um ein Gebrauchtes Fahrzeug handelt
und der Händler ist dazu Verpflichtet dem Käufer auf
Mängel hinzuweisen. Auch bei Gebrauchtwaren ist eine
Gewährleistung von mind 6 Monaten Gegeben,so ist es bei
uns.Ich gebe Dir mal einen Link der Genau das
Beschreibt.http://www.anwalt- seiten.de/artikel/sec1/201.html Schau dich da mal um.
LG.HeikoAlb
Vielen Dank für euere Antworten! Ich war heute in einer Schiedstelle und auch Verbraucherzentrale. Da ich bzw. mein Auto rechtschutzversichert ist, gab man mir den Tipp zum Anwalt zu gehen. Da ich mein Auto noch keine 6 Monate habe, sieht es gut aus, dass ich die Rechnung nicht übernehmen muss.
Die 350€ ist die Abrechnung über die Gebrauchtwagengarantie. 40% Materialkosten klingt nach einem Kilometerstand so um die 70.000km, oder?
Ich gebe dir Recht, das es eine Händlergewährleistung gibt, wo dieser Händler dir in den ersten sechs Monaten beweisen muss, das der Mangel noch nicht am Fahrzeug bei Verkauf war. Meineserachtens darf eine Servopumpe nicht bei dieser Kilometerzahl kaputt gehen und daher würde ich es probieren. Was es natürlich schwerer macht ist der Umstand, das du nach der Reperatur/Rechnungserhaltung damit anfängst. Versuchen kannst du es, aber ob die das mitmachen kann ich dir nicht zu 100% sagen. Hast du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung? Wenn ja, kannst du ja da mal anrufen und nachfragen, wie die das sehen.
Wünsche dir viel Glück und hoffentlich musst du die 350€ nicht bezahlen. Wenn du magst, kannst du mich mal auf den laufenden halten, was rausgekommen ist.